Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).

    Beschreibung

    Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Nur in diesem elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.

    1. Familienname,
    2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    3. Doktorgrad,
    4. Geburtsdatum,
    5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.


    Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

    1. frühere Namen,
    2. Ordensname, Künstlername,
    3. Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    4. Geschlecht,
    5. zum gesetzlicher Vertreter
      1. Familienname,
      2. Vornamen,
      3. Doktorgrad,
      4. Anschrift,
      5. Geburtsdatum,
      6. Geschlecht sowie
      7. Sterbedatum,
    6. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    7. Religionszugehörigkeit,
    8. frühere Anschriften,
    9. Einzugsdatum, Auszugsdatum,
    10. Familienstand,
    11. zum Ehegatten oder Lebenspartner
      1. Familienname,
      2. Vornamen,
      3. Geburtsname,
      4. Doktorgrad,
      5. Geburtsdatum,
      6. Geschlecht,
      7. derzeitige Anschriften,
      8. Sterbedatum,
    12. zu minderjährigen Kindern
      1. Familienname,
      2. Vornamen,
      3. Geburtsdatum,
      4. Geschlecht,
      5. Anschrift im Inland,
      6. Sterbedatum,
    13. Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
    14. die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

    Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
    Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
     
     Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.

    Online-Dienst

    Meldebescheinigung Erteilung

    ID: L100012_294500573

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 04.12.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

    Ansprechpartner

    Stadt Schwentinental - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1152

    24221 Schwentinental

    Hausanschrift

    Theodor-Storm-Platz 1

    24223 Schwentinental

    Öffnungszeiten

    1) Einwohnermeldeamt im Rathaus Schwentinental im Ortsteil Raisdorf (Theodor-Storm-Platz 1, 24223 Schwentinental):  Für Dienstag von 07.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr bieten wir Ihnen im Einwohnermeldeamt im Rathaus freie Sprechzeiten ohne Terminvereinbarungen  an. Außerhalb dieser freien Sprechzeiten arbeiten wir mit Terminvergabe im Einwohnermeldeamt im Rathaus. Terminbuchungen für das Einwohnermeldeamt im Rathaus sind möglich für die Wochentage Montag, Donnerstag und Freitag, jeweils zwischen 08.30 und 12.30 Uhr . 2) Bürgerbüro im Ortsteil Klausdorf  als Außenstelle des Bürgeramtes der Stadt (Seebrooksberg 1, 24222 Schwentinental): Wir arbeiten in der Außenstelle in Klausdorf mit Terminvergabe, Terminbuchungen sind möglich jeweils für Montag, zwischen 09.00 bis 12.00 Uhr. Terminbuchungen können unter dem unten angegebenen Link erfolgen oder telefonisch unter der angegebenen Rufnummer des Einwohnermeldeamtes.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4307 811-208

    E-Mail: ema@stadt-schwentinental.de

    Stichwörter

    Auskunft aus dem Melderegister, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Ausweispflicht, Bürgeramt, Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro, Bürgerbüro, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, keinen Ausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, ummelden, Ummeldung, umziehen, Umzug, Wohnsitzwechsel, Wohnungsumzug, Wohnungsumzüge, Zweitwohnung anmelden

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2024 (von: Engel, Nicole)

    Technisch geändert am 28.03.2024 (von: Weihrauch, Claudia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:

    • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
    • gegebenenfalls Vollmacht.

    Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:

    • Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
    • Brief oder E-Mail

    Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.

    Kosten

    In einfachen Fällen 6,00 EUR In Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 EUR. Nur im elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt.: Verwaltungsgebühr ab 6.0 EUR bis 15.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 07.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)