Meldebescheinigung Erteilung

    Meldebescheinigung Erteilung

    Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).

    Beschreibung

    Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Nur in diesem elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.

    1. Familienname,
    2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
    3. Doktorgrad,
    4. Geburtsdatum,
    5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.


    Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

    1. frühere Namen,
    2. Ordensname, Künstlername,
    3. Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    4. Geschlecht,
    5. zum gesetzlicher Vertreter
      1. Familienname,
      2. Vornamen,
      3. Doktorgrad,
      4. Anschrift,
      5. Geburtsdatum,
      6. Geschlecht sowie
      7. Sterbedatum,
    6. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    7. Religionszugehörigkeit,
    8. frühere Anschriften,
    9. Einzugsdatum, Auszugsdatum,
    10. Familienstand,
    11. zum Ehegatten oder Lebenspartner
      1. Familienname,
      2. Vornamen,
      3. Geburtsname,
      4. Doktorgrad,
      5. Geburtsdatum,
      6. Geschlecht,
      7. derzeitige Anschriften,
      8. Sterbedatum,
    12. zu minderjährigen Kindern
      1. Familienname,
      2. Vornamen,
      3. Geburtsdatum,
      4. Geschlecht,
      5. Anschrift im Inland,
      6. Sterbedatum,
    13. Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
    14. die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

    Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
    Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
     
     Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.

    Online-Dienst

    Meldebescheinigung/Erweiterte Meldebescheinigung online beantragen

    ID: L100012_294500573

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

    Hinweise für Südtondern: Meldebescheinigung Erteilung

    Die von Ihnen angefragte Leistung kann bei Bedarf in allen Bürgerbüros erbracht werden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Süderlügum

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 7

    25923 Süderlügum

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Fax: 04661 601-151

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro Leck

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 7-9

    25917 Leck

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    Fax: 04661 601-151

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro Risum-Lindholm

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 260

    25920 Risum-Lindholm

    Öffnungszeiten

    Montag, Donnerstag, Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Fax: 04661 601-151

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro Niebüll - Zentrale

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 12

    25899 Niebüll

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04661 601-444(Sammelruf)

    Fax: 04661 601-151

    E-Mail: buergerbuero@amt-suedtondern.de

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:

    • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
    • gegebenenfalls Vollmacht.

    Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:

    • Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
    • Brief oder E-Mail

    Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    In einfachen Fällen 6,00 EUR In Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 EUR. Nur im elektronischen Verfahren wird die Meldebescheinigung kostenfrei erteilt.: Verwaltungsgebühr ab 6.00 EUR bis 15.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de