Fundsachen melden und Nachfrage stellen

    Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienste

    Online-Fundbüro der Stadt Wedel

    ID: L100012_284390420

    Beschreibung

    Fundsachen, die innerhalb der Stadt Wedel aufgefunden werden und einen Wert über 10,00 Euro haben, sind beim Fundbüro der Stadtverwaltung Wedel abzugeben bzw. anzuzeigen. Ansprechpartner: Fundbüro Zimmer 39/EG Telefonnummer: +49 4103 707 248 Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch, Freitag von 8:30 bis 13 Uhr und Donnerstag von 15 bis 19 Uhr fundbuero(at)stadt.wedel.de Bei Fundtieren wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Tierheim in Elmshorn unter der 24h-Hotline: 0175 10 73 22 2. Allgemeine Informationen: Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist geht die Fundsache in das Eigentum des Finders über, sofern vorher kein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist und der Finder seinen Eigentumsanspruch angemeldet hat. Verzichtet der Finder auf den Eigentumserwerb, geht das Eigentum an die Stadt Wedel über. Notwendige Unterlagen: - Personalausweis oder Reisepass - Einlieferungsschein Gebühren: Bei einem Wert bis zu 25,00 Euro = 3,00 Euro Bei einem Wert von über 25,00 Euro bis 50,00 Euro = 6,00 Euro Bei einem Wert über 50,00 Euro zusätzlich 2 % des Wertes Verlustbescheinigung für Fundsachen = 6,00 Euro

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    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2023 (von: Bagheri, Kourosh)

    Technisch geändert am 13.03.2024 (von: Bagheri, Kourosh)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

    ID: L100012_293798865

    Beschreibung

    Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen. Die Beantragung eines neuen Dokumentes muss aber in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen.

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    Version

    Technisch erstellt am 20.11.2023 (von: Bagheri, Kourosh)

    Technisch geändert am 21.11.2023 (von: Bagheri, Kourosh)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

    Ansprechpartner

    Büro für Einwohnerservice - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 3 - 5

    22880 Wedel

    Postanschrift

    Rathausplatz 3-5

    Postfach 260

    22871 Wedel

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Termine können Sie online buchen unter https://www.wedel.de/online-terminbuchung

    Kontakt

    E-Mail: einwohnerservice@stadt.wedel.de

    Telefon Festnetz: +49 4103 707-237

    Fax: +49 4103 707-300

    Formulare

    Fundanzeige
    Anzeige gefundener Gegenstände

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2022 (von: Webservice, Stadt Wedel)

    Technisch geändert am 07.10.2024 (von: Webservice, Stadt Wedel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

     §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 02.02.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)