Fundsachen melden und Nachfrage stellen

    Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

    Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

    Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

    Online-Dienst

    Verlorene oder vermisste Gegenstände melden

    ID: L100012_289471107

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 10.08.2023

    Technisch geändert am 03.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

    Ansprechpartner

    BürgerBüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    23730 Neustadt in Holstein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04561 619-550

    Fax: 04561 619-328

    E-Mail: bb@stadt-neustadt.de

    Version

    Technisch erstellt am 08.12.2022

    Technisch geändert am 10.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

     §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neustadt in Holstein: Spezialisierung

    Eine Übersicht der aktuellen Fundsachen, die im BürgerBüro Neustadt in Holstein abgegeben worden sind, finden Sie unter folgendem Link:

    Fundbüro Deutschland (hier: Stadt Neustadt in Holstein)

    Eine Übersicht der aktuellen Fundsachen, die im BürgerBüro Neustadt in Holstein abgegeben worden sind, finden Sie unter folgendem Link:

    Fundbüro Deutschland (hier: Stadt Neustadt in Holstein)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020