Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung

    Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)

    Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition benötigt man eine Waffenbesitzkarte.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese stellt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen dar. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein.

    Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe in der Öffentlichkeit (also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte) mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der Waffenschein in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.

    Hinweise für Segeberg: Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition beantragen (Waffenbesitzkarte)

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Aufgrund vieler Anfragen sind wir per Telefon zeitweise schwierig zu erreichen.
    • Stellen Sie gerne einen Online-Antrag zur Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines.
    • Nach Ihrem Online-Antrag erfolgt die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen postalisch.
    • Bei Fragen können Sie uns auch gerne eine E-Mail schicken.
    • Aufgrund der derzeitigen Situation kann die Bearbeitung in der Jagd- und Waffenbehörde länger dauern (circa 4 bis 6 Wochen). Wir bitten um ein wenig Geduld und werden unaufgefordert auf Sie zurückkommen.
    Ansprechpartner*innen

    Waffenbesitzkarte (WBK), Europäischer Feuerwaffenpass (EFP), Jagdschein und Waffenannahme/-herausgabe. A-C

    D-E

    Name ist noch zu benennen.

    F G-H I-N O-S T

    Name ist noch zu benennen.

    U-Z Kleiner Waffenschein A-H I-Z

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

    Ansprechpartner

    Für Blunk wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen grundsätzlich Gebühren in Höhe von 70,00 Euro an.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Metainformation