Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Online-Dienst
Hundesteuer Abmeldung
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Zahlungsweise
- Mastercard
- Dauerauftrag
- SEPA-Überweisung
- Paypal
- giropay
- SEPA-Lastschrift
- Visa Karte
- Überweisung
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
I.II.2 Sachgebiet Finanzplanung und Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Verwaltung ist für Sie nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen online einen Termin. Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04107 8893-0
E-Mail: steuern@amtsiek.de
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hunde abmelden, Haustier, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hunde anmelden