Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
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Hundesteuer anmelden oder abmelden
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Hundesteuer Befreiung oder Ermäßigung
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Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt für Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Telefon Festnetz: 040 53595345
E-Mail: steuern@norderstedt.de
Mitarbeiter/in
Telefon Festnetz: 040 53595397
E-Mail: steuern@norderstedt.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Norderstedt: Hundean- / -abmeldung
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, Hunde anmelden