Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Online-Dienst
Hundesteuer: Hund online An- bzw. Abmelden
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Kropp-Stapelholm - Steuern und Abgaben (II.05)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Auf dem Marktplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Kropp Schule/ZOB
Linien:- Bus: 772
- Bus: 678
- Bus: 726
- Bus: 676
- Bus: 680
- Bus: 771
- Bus: 681
- Bus: 677
- Bus: 725
- Bus: 774
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kropp-Stapelholm: Hunde: anmelden / abmelden
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hunde anmelden, Haustier, Hundeanmeldung, Hunde abmelden, Hundeabmeldung