Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Online-Dienste
Hundesteuer: Abmeldung
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Hundesteuer: Anmeldung
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Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Mittelangeln - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo.-Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr
Kontakt
Fax: 04633 9444-27
E-Mail: steueramt@amt-mittelangeln.de
Kontaktperson
Ina Hammer
Stichwörter
Eigentum, Eigentümer, Gewerbesteuer, Grundbesitzsteuer, Grundsteuer, Grundstückseigentümer, Hundesteuer, Steuer, Steuer für Grundbesitz, Steuern, Wohneigentum
Amt Oeversee - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montags, Dienstags, Donnerstag und Freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwochs geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau B. Harksen
Frau K. Holm
Internet
Formulare
Einzugsermächtigung (SEPA -Lastschriftmandat)
Formulare
Hinweise für Amt Mittelangeln: SEPA-Lastschriftmandat Hunde: anmelden / abmelden
Sie können das Online-Formular nutzen, um dem Amt Mittelangeln ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hunde abmelden, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, Hunde anmelden