Hundehaltung Meldung

    Hunde: anmelden / abmelden

    Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

    Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

    Hinweise für Bönebüttel: Hundesteueran-/-abmeldung Servicekonto plus

    Eine Anleitung zur Erstellung eines Servicekonto Plus finden Sie hier: 

    Online-Behördengang · Stadt Neumünster (neumuenster.de)

    Eine Anleitung zur Erstellung eines Servicekonto Plus finden Sie hier: 

    Online-Behördengang · Stadt Neumünster (neumuenster.de)

    Online-Dienst

    Hundesteueran-/-abmeldung

    ID: L100012_303401336

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2024 (von: Pauk, Jana)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Pauk, Jana)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Grundstücksabgaben, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer

    Adresse

    Postanschrift

    Großflecken 59

    24534 Neumünster

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr mittwochs und freitags geschlossen

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.03.2024 (von: Bonk, Sophie)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Stolten, Janin-Susann)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gemeinde Bönebüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Sickkamp 14

    24620 Bönebüttel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 2525509

    Fax: +49 4321 2525510

    E-Mail: info@gemeinde-boenebuettel.de

    Weitere Informationen

    Die Gemeinde Bönebüttel ist mit der Stadt Neumünster eine Verwaltungsgemeinschaft eingegangen. Die Stadt Neumünster nimmt (mit wenigen Ausnahmen wie z.B. Kfz-Angelegenheiten) alle relevanten Leistungen für die Gemeinde wahr.

    Detaillierte Informationen zum Leistungsspektrum der Stadt Neumünster inklusive Ansprechpartnern, Adressen etc. finden Sie auf der Homepage der Stadt Neumünster im Bereich: Bürgerservice – Dienstleistungen A bis Z.

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2009 (von: Cornelia Naujoks)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Haustier, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)