Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
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Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Ascheberg - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04106 6110
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Ascheberg
Empfänger: Gemeinde Ascheberg
IBAN: DE69 2105 0170 1002 0661 48
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Formulare
Antrag zur Hundesteuerbefreiung
Abmeldung zur Hundesteuer
Anmeldung zur Hundesteuer
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hunde abmelden, Haustier, Hunde anmelden