Hundehaltung MeldungOnline erledigen

    Hunde: anmelden / abmelden

    Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

    Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

    Online-Dienste

    Antragsassistent Hundesteuer ONLINE

    ID: L100012_252535440

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    SEPA-Lastschriftmandat erteilen

    ID: L100012_260043931

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Hinweise für Quickborn: Hunde anmelden / abmelden Quickborn

    Ist Ihnen die An-/Abmeldung online nicht möglich, können Sie einen Termin vereinbaren.

    Ansprechpartner

    Stadt Quickborn - Bürgerdienste - Einwohnerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    25451 Quickborn (Pinneberg)

    Parkplätze

    • Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
      Anzahl: 100  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04106 611400

    Telefon Festnetz: 04106 6110

    E-Mail: ServiceBueroQuickborn@quickborn.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Formulare

    Abmeldung zur Hundesteuer
    Antrag auf Hundesteuerbefreiung
    SEPA-Lastschriftmandat Quickborn
    Merkblatt zur Hundehaltung
    Anmeldung zur Hundesteuer
    Hundesteuersatzung Quickborn

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Quickborn: Hunde anmelden / abmelden Quickborn


    PDF-Formulare zum An- und Abmelden Ihres Hundes - siehe FORMULARE

    Weiterhin steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
    Sobald Sie Ihre Daten erfasst und abgesendet haben, wird daraus automatisiert die An- bzw. Abmeldung Ihres Hundes erstellt und an die Stadt Quickborn weitergeleitet.
    Sie erhalten wenige Tage später einen geänderten Bescheid mit der Post zugestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, Hunde anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de