Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Hasloh: Hunde anmelden / abmelden Hasloh
Ist Ihnen die An-/Abmeldung online nicht möglich, können Sie einen Termin vereinbaren.
Ist Ihnen die An-/Abmeldung online nicht möglich, können Sie einen Termin vereinbaren.
Ansprechpartner
Gemeinde Hasloh - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 – 13:00 Uhr Di. 08:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Do. 08:30 – 13:00 Uhr Fr. 08:30 – 13:00 Uhr
Kontakt
Fax: 04106 611400
E-Mail: ServiceBueroHasloh@quickborn.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG
Stadt Quickborn
Empfänger: Stadt Quickborn
IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Formulare
Merkblatt zur Hundehaltung
Hundesteuersatzung
SEPA-Lastschriftmandat Hasloh
Antrag auf Hundesteuerbefreiung
Abmeldung zur Hundesteuer
Anmeldung zur Hundesteuer
Formulare
Hinweise für Hasloh: Hunde anmelden / abmelden Hasloh
PDF-Formulare zum An- und Abmelden Ihres Hundes - siehe FORMULARE
PDF-Formulare zum An- und Abmelden Ihres Hundes - siehe FORMULARE
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Haustier, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung