Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Online-Dienst
Online Dienst Hund Anmeldung und Abmeldung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachdienst Öffentliche Sicherheit, Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Bürgerbüros Montag bis Mittwoch und am Freitag: 7:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat: 10:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4521 793-222
E-Mail: buergerbuero@eutin.de
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hunde abmelden, Haustier, Hunde anmelden