Hunde: anmelden / abmelden
Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.
Beschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).
Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.
Online-Dienst
Hundesteuer online
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Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich IV - Zentrale Dienste
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1126
25731 Heide
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt vor dem Haupteingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplätze vor, neben und hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 12 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tanja Landsmann (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0481 605-0
Frau Kerstin Ulrich (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 0481 605-24
Internet
Amt Kirchspielslandgemeinde Heider Umland - Fachbereich III - Finanzen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1126
25731 Heide
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze vor, neben und hinter dem Amtsgebäude
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplätze direkt vor dem Haupteingang
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Herr Thomas Schröder (Sachbearbeiter)
Frau Madlen Blender (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 481 60533
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hunde abmelden, Haustier, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Hunde anmelden