Hundehaltung Meldung

    Hunde: anmelden / abmelden

    Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

    Beschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

    • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

    Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

    Hinweise für Neumünster: Hunde

    • In unserem Formularservice finden Sie unter dem Punkt "Steuern und Abgaben" entsprechende Vordrucke zum Thema Hundesteuer.
    • In unserer Ortsrechtssammlung finden Sie unter Punkt "9. Steuern, Haushalt und Finanzen" die aktuelle Hundesteuersatzung.

    Online-Dienst

    Hundesteueran-/-abmeldung

    ID: L100012_303401336

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kuhberg 18

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2400(Dokumentenausgabe/Fundbüro)

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2600(Bürgerbüro)

    Fax: +49 4321 942-2488

    E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie auf unserer Seite "Formulare".

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Neumünster - Grundstücksabgaben, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer

    Adresse

    Postanschrift

    Großflecken 59

    24534 Neumünster

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr mittwochs und freitags geschlossen

    Kontakt

    Fax: +49 4321 942-2388

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2351

    E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Hundeanmeldung, Hundeabmeldung, Haustier, Hunde anmelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de