Hundesteuer Festsetzung

    Hunde: Hundesteuer

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.

    Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

    • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
    • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
    • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
    • das Risiko seines Verlustes trägt.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.

    Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

    Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.

    Online-Dienste

    Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats

    ID: L100012_283886234

    Beschreibung

    Durch die Teilnahme am Lastschriftverfahren wird Ihnen die Zahlung der Grundbesitzabgaben der Verbrauchsgebühren der Gewerbesteuer der Hundesteuer privatrechtliche Forderungen und weiterer Verwaltungsgebühren und Abgaben wesentlich erleichtert. Ihre Vorteile Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Steuer- und Beitragshöhe ändert. Sie sparen sich die Überweisung der Forderung. Es müssen keine Zahlungstermine überwacht werden. Alle Zahlungen erfolgen pünktlich. Kein Risiko Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstitutes erhalten Sie über jede vorgenommene Abbuchung eine Quittung. Sie können jeder Abbuchung widersprechen und von Ihrem Geldinstitut die Wiedergutschrift des abgebuchten Betrages verlangen. Hierfür gilt eine Frist von acht Wochen. Bitte beachten Sie Folgendes Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich. Entstehen der Gemeinde Kropp im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift mangels Deckung nicht eingelöst wird, so sind die Kosten von Ihnen zu tragen. Konnte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, wird das eingereichte Sepa-Lastschriftmandat gesperrt. Es muss dann ein neues Sepa-Lastschriftmandat eingereicht werden. Rückstände können nicht abgebucht werden die SEPA-Lastschrift gilt maximal 36 Monate nach der letzten Nutzung

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2023 (von: Schmidt, Rene)

    Technisch geändert am 02.03.2023 (von: Schmidt, Rene)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Hundesteuer: Hund online An- bzw. Abmelden

    ID: L100012_284514893

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    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2023 (von: Schmidt, Rene)

    Technisch geändert am 19.03.2023 (von: Schmidt, Rene)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Kropp-Stapelholm - Steuern und Abgaben (II.05)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 10

    24848 Kropp

    Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Auf dem Marktplatz
    Gebühren: nein

    Haltestelle: Kropp Schule/ZOB

    Bus: 678

    Bus: 680

    Bus: 774

    Bus: 676

    Bus: 726

    Bus: 772

    Bus: 771

    Bus: 725

    Bus: 677

    Bus: 681

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

      Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr , 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04624 72-166

    E-Mail: steuern@amt-ks.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.03.2021 (von: Benckwitz, Friederike)

    Technisch geändert am 06.12.2023 (von: Schmidt, Rene)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung

    Hinweise für Kropp-Stapelholm: Hunde: Hundesteuer

    Die Satzungen des Amtes Kropp-Stapelholm, der amtsangehörigen Gemeinden und des Schulverbandes Stapelholm erhalten Sie hier.
    Die Satzungen des Amtes Kropp-Stapelholm, der amtsangehörigen Gemeinden und des Schulverbandes Stapelholm erhalten Sie hier.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 11.09.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)