Hunde: Hundesteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
- über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
- das Risiko seines Verlustes trägt.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.
Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.
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Hundesteuer - Abmeldung
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Hundesteuer - Anmeldung
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Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Rantzau - Kämmereiamt
Adresse
Postanschrift
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Barmstedt, Chemnitzstraße
Linie:- Bus: Buslinien 294 oder 6541
- Haltestelle: Barmstedt, Markt
Linie:- Bus: Buslinien 42, 43, 44
- Haltestelle: Bahnhof in Barmstedt
Linie:- Regionalbahn: Bahnlinie A3 bis Barmstedt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich auch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Sollten Ihnen die oben angeführten Öffnungszeiten nicht zusagen, bieten Ihnen die Beschäftigten des Amtes Rantzau gern einen persönlichen Termin außerhalb dieser Zeiten an.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Schäler (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Fax: +49 4123 688-2126
Telefon Festnetz: +49 4123 688-126
E-Mail: Schaeler@amt-rantzau.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Girocard
Bankverbindung
Amtskasse Rantzau
Empfänger: Amtskasse Rantzau
IBAN: DE42 2003 0000 0649 9090 66
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Weitere Informationen
Eine Behindertentoilette im Erdgeschoß mit Euroschloß ist vorhanden.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung
Kosten
Hinweise für Rantzau: Gebühren
Höhe der Hundesteuer (jährlicher Betrag jeweils in Euro):
Gemeinde
1. Hund
2. Hund
weitere Hunde
Bevern
24
30
42
Bilsen
0
0
0
Bokholt-Hanredder
30
42
54
Bullenkuhlen
30
50
60
Ellerhoop
42
72
102
Gr. Offenseth-Aspern
30
30
30
Heede
30
60
90
Hemdingen
30
42
60
Langeln
36
72
108
Lutzhorn
30
40
60
Für das Halten der nachfolgenden Hundearten wird eine erhöhte Hundesteuer festgesetzt:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Fila Brasileiro
- Ovtscharka
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
Höhe der erhöhten Hundesteuer (Betrag jeweils in Euro):
Gemeinde
1. Hund
2. Hund
weitere Hunde
Bevern
192
240
336
Bilsen
0
0
0
Bokholt-Hanredder
240
336
432
Bullenkuhlen
240
400
480
Ellerhoop
336
576
816
Gr. Offenseth-Aspern
240
240
240
Heede
240
480
720
Hemdingen
240
336
480
Langeln
288
576
864
Lutzhorn
240
320
480
Stand: 01.01.2013
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Haustier, Hundeanmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, Hundeabmeldung