Hundesteuer Festsetzung

    Hunde: Hundesteuer

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.

    Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

    • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
    • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
    • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
    • das Risiko seines Verlustes trägt.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.

    Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

    Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.

    Online-Dienste

    Hundesteuer - Abmeldung

    ID: L100012_300338473

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihren Hund online zur Hundesteuer abmelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2024 (von: Clasen, Carina)

    Technisch geändert am 04.04.2024 (von: Clasen, Carina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Hundesteuer - Anmeldung

    ID: L100012_300338472

    Beschreibung

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    Version

    Technisch erstellt am 04.04.2024 (von: Clasen, Carina)

    Technisch geändert am 04.04.2024 (von: Clasen, Carina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Rantzau - Kämmereiamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Chemnitzstraße 30

    25355 Barmstedt

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Bahnhof in Barmstedt

    Regionalbahn: Bahnlinie A3 bis Barmstedt


    Barmstedt, Chemnitzstraße

    Bus: Buslinien 294 oder 6541


    Barmstedt, Markt

    Bus: Buslinien 42, 43, 44

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Chemnitzstraße 30

    25355 Barmstedt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich auch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Sollten Ihnen die oben angeführten Öffnungszeiten nicht zusagen, bieten Ihnen die Beschäftigten des Amtes Rantzau gern einen persönlichen Termin außerhalb dieser Zeiten an.

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung, Girocard

    Bankverbindung

    Amtskasse Rantzau

    Empfänger: Amtskasse Rantzau

    IBAN: DE42 2003 0000 0649 9090 66

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Weitere Informationen

    Eine Behindertentoilette im Erdgeschoß mit Euroschloß ist vorhanden.

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2010 (von: Timo Herrmann)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: Clasen, Carina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung

    Kosten

    Hinweise für Rantzau: Gebühren

    Höhe der Hundesteuer (jährlicher Betrag jeweils in Euro):

    Gemeinde

    1. Hund

    2. Hund

    weitere Hunde

    Bevern

    24

    30

    42

    Bilsen

    0

    0

    0

    Bokholt-Hanredder

    30

    42

    54

    Bullenkuhlen

    30

    50

    60

    Ellerhoop

    42

    72

    102

    Gr. Offenseth-Aspern

    30

    30

    30

    Heede

    30

    60

    90

    Hemdingen

    30

    42

    60

    Langeln

    36

    72

    108

    Lutzhorn

    30

    40

    60

    Für das Halten der nachfolgenden Hundearten wird eine erhöhte Hundesteuer festgesetzt:

    1. American Pitbull Terrier
    2. American Staffordshire Terrier
    3. Staffordshire Bullterrier
    4. Bullterrier
    5. Bullmastiff
    6. Dogo Argentino
    7. Fila Brasileiro
    8. Ovtscharka
    9. Mastiff
    10. Mastino Espanol
    11. Mastino Napoletano

    Höhe der erhöhten Hundesteuer (Betrag jeweils in Euro):

    Gemeinde

    1. Hund

    2. Hund

    weitere Hunde

    Bevern

    192

    240

    336

    Bilsen

    0

    0

    0

    Bokholt-Hanredder

    240

    336

    432

    Bullenkuhlen

    240

    400

    480

    Ellerhoop

    336

    576

    816

    Gr. Offenseth-Aspern

    240

    240

    240

    Heede

    240

    480

    720

    Hemdingen

    240

    336

    480

    Langeln

    288

    576

    864

    Lutzhorn

    240

    320

    480

    Stand: 01.01.2013

    Höhe der Hundesteuer (jährlicher Betrag jeweils in Euro):

    Gemeinde

    1. Hund

    2. Hund

    weitere Hunde

    Bevern

    24

    30

    42

    Bilsen

    0

    0

    0

    Bokholt-Hanredder

    30

    42

    54

    Bullenkuhlen

    30

    50

    60

    Ellerhoop

    42

    72

    102

    Gr. Offenseth-Aspern

    30

    30

    30

    Heede

    30

    60

    90

    Hemdingen

    30

    42

    60

    Langeln

    36

    72

    108

    Lutzhorn

    30

    40

    60

    Für das Halten der nachfolgenden Hundearten wird eine erhöhte Hundesteuer festgesetzt:

    1. American Pitbull Terrier
    2. American Staffordshire Terrier
    3. Staffordshire Bullterrier
    4. Bullterrier
    5. Bullmastiff
    6. Dogo Argentino
    7. Fila Brasileiro
    8. Ovtscharka
    9. Mastiff
    10. Mastino Espanol
    11. Mastino Napoletano

    Höhe der erhöhten Hundesteuer (Betrag jeweils in Euro):

    Gemeinde

    1. Hund

    2. Hund

    weitere Hunde

    Bevern

    192

    240

    336

    Bilsen

    0

    0

    0

    Bokholt-Hanredder

    240

    336

    432

    Bullenkuhlen

    240

    400

    480

    Ellerhoop

    336

    576

    816

    Gr. Offenseth-Aspern

    240

    240

    240

    Heede

    240

    480

    720

    Hemdingen

    240

    336

    480

    Langeln

    288

    576

    864

    Lutzhorn

    240

    320

    480

    Stand: 01.01.2013

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 11.09.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)