Hunde: Hundesteuer
Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.
Beschreibung
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.
Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend
- über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
- aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
- den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
- das Risiko seines Verlustes trägt.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.
Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.
Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.
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Hundesteuerersatzmarke (FS)
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Widerruf der Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen (FS)
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Zuständigkeit
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Pellworm
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nur nach Terminabsprache
Kontakt
Telefon Festnetz: 04841 666-7111
Telefon Festnetz: 04841 666-7112
Telefon Festnetz: 04841 666-7113
E-Mail: info@amt-pellworm.de
Weitere Informationen
Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Pellworm werden durch die Stadt Husum wahrgenommen.
Stadt Husum - Der Bürgermeister - Steuerabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten für das Rathaus und das Sozialzentrum Husum und Umland mit Jobcenter finden Sie auf der Homepage der Stadt Husum unter "Schnell gefunden - Öffnungszeiten".
Formulare
Hinweise für Pellworm: Hunde: Hundesteuer
- Anmeldung zur Hundesteuer - Stadt Husum
- Abmeldung von der Hundesteuer - Stadt Husum
- Einzugsermächtigung/SEPA Mandat für Steuern und Abgaben der Stadt Husum
- Anmeldung zur Hundesteuer - Amt Pellworm
- Abmeldung von der Hundesteuer - Amt Pellworm
- Einzugsermächtigung/SEPA Mandat für Steuern und Abgaben des Amtes Pellworm
- Anmeldung zur Hundesteuer - Stadt Husum
- Abmeldung von der Hundesteuer - Stadt Husum
- Einzugsermächtigung/SEPA Mandat für Steuern und Abgaben der Stadt Husum
- Anmeldung zur Hundesteuer - Amt Pellworm
- Abmeldung von der Hundesteuer - Amt Pellworm
- Einzugsermächtigung/SEPA Mandat für Steuern und Abgaben des Amtes Pellworm
Rechtsgrundlage(n)
Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Haustier