Hundesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Hunde: Hundesteuer

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.

    Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

    • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
    • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
    • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
    • das Risiko seines Verlustes trägt.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.

    Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

    Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.

    Hinweise für Neumünster: Hundesteuer

    • In unserem Formularservice finden Sie unter dem Punkt "Steuern und Abgaben" entsprechende Vordrucke zum Thema Hundesteuer.
       
    • In unserer Ortsrechtssammlung finden Sie unter Punkt "9. Steuern, Haushalt und Finanzen" die aktuelle Hundesteuersatzung.

    Online-Dienst

    Hundesteueran-/-abmeldung

    ID: L100012_303401336

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Grundstücksabgaben, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer

    Adresse

    Postanschrift

    Großflecken 59

    24534 Neumünster

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr mittwochs und freitags geschlossen

    Kontakt

    Fax: +49 4321 942-2388

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2351

    E-Mail: steuern-und-abgaben@neumuenster.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hunde abmelden, Hunde anmelden, Hundeabmeldung, Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de