Wohnsitz AbmeldungOnline erledigen

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienst

    Wohnung abmelden (Antragsassistent)

    ID: L100012_255470736

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes

    Hinweise für Ellerau: Wohnung abmelden Q, A, B, H, E

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ellerau - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Damm 2

    25479 Ellerau

    Parkplätze

    • Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Erlenhof
      Anzahl: 40  Gebühren: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Bankverbindung

    Gemeinde Ellerau

    Empfänger: Gemeinde Ellerau

    IBAN: DE55 2305 1030 0008 3555 54

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Gemeinde Ellerau

    Empfänger: Gemeinde Ellerau

    IBAN: DE18 2219 1405 0054 0004 00

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: Volksbank Pinneberg-Elmshorn e.G.

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 17.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de