Grundsteuer FestsetzungOnline erledigen

    Grundsteuer

    Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

    Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.

    Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:

    Hinweise für Ascheberg (Holstein): Grundsteuern (Grundsteuer A / Grundsteuer B) für den Bereich der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf

    Gemeinde Ascheberg:

    Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 280 v.H.

    Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 280 v.H.

    Gemeinde Bösdorf:

    Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 330 v.H. (ab 2015: 360 v.H.)

    Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 330 v.H. (ab 2015: 380 v.H.)

    Gemeinde Ascheberg:

    Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 280 v.H.

    Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 280 v.H.

    Gemeinde Bösdorf:

    Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 360 v.H.

    Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 380 v.H.

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    Sprache

    Deutsch

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    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Für die Erteilung des Einheitswert- und Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Quickborn - Finanzen - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    25451 Quickborn (Pinneberg)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
      Anzahl: 100  Gebühren: nein
    • Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04106 611400

    Telefon Festnetz: 04106 6110

    E-Mail: steuernundabgaben@quickborn.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

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    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

    Formulare

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    SEPA - Lastschriftmandat Ellerau
    SEPA - Lastschriftmandat Hasloh
    SEPA - Lastschriftmandat Bönningstedt
    Stundungsantrag für Privatpersonen
    SEPA - Lastschriftmandat Ascheberg
    Datenschutzerklärung - Grundsteuer - ID 8965916

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation