Grundsteuer
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Grundsteuerwert bildet ab 2025 die Grundlage für den Steuermessbetrag (bis einschließlich 2024: Einheitswert). Diese Werte werden vom Finanzamt im Einheits-/Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid festgestellt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.
Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:
Hinweise für Ascheberg (Holstein): Grundsteuern (Grundsteuer A / Grundsteuer B) für den Bereich der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf
Gemeinde Ascheberg:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 280 v.H.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 280 v.H.
Gemeinde Bösdorf:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 330 v.H. (ab 2015: 360 v.H.)
Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 330 v.H. (ab 2015: 380 v.H.)
Gemeinde Ascheberg:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 280 v.H.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 280 v.H.
Gemeinde Bösdorf:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 330 v.H. (ab 2015: 360 v.H.)
Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 330 v.H. (ab 2015: 380 v.H.)
Gemeinde Ascheberg:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 280 v.H.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 280 v.H.
Gemeinde Bösdorf:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 360 v.H.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 380 v.H.
Gemeinde Ascheberg:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 280 v.H.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 280 v.H.
Gemeinde Bösdorf:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 360 v.H.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 380 v.H.
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Zuständigkeit
Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Erteilung des Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag (bis einschließlich 2024 jeweils Bescheide zum Einheitswert) ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.
Ansprechpartner
Stadt Quickborn - Finanzen - Steuern und Abgaben
Adresse
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Anzahl: 2
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Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl: 50
Gebühren: nein
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Fax: 04106 611400
E-Mail: steuernundabgaben@quickborn.de
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Metainformation
- Ursprungsportal: Grundsteuer
- Ursprungsportal: Grundsteuern (Grundsteuer A / Grundsteuer B) für den Bereich der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf in Bösdorf
- Ursprungsportal: Grundsteuern (Grundsteuer A / Grundsteuer B) für den Bereich der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf in Ascheberg (Holstein)
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