Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer

    Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.

    Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind

    • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) oder
    • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

    Der Grundsteuerwert bildet ab 2025 die Grundlage für den Steuermessbetrag (bis einschließlich 2024: Einheitswert). Diese Werte werden vom Finanzamt im Einheits-/Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid festgestellt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.

    Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.

    Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:

    Hinweise für Ascheberg (Holstein): Grundsteuern (Grundsteuer A / Grundsteuer B) für den Bereich der Gemeinden Ascheberg und Bösdorf

    Gemeinde Ascheberg:

    Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 280 v.H.

    Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 280 v.H.

    Gemeinde Bösdorf:

    Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 330 v.H. (ab 2015: 360 v.H.)

    Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 330 v.H. (ab 2015: 380 v.H.)

    Gemeinde Ascheberg:

    Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 280 v.H.

    Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 280 v.H.

    Gemeinde Bösdorf:

    Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 330 v.H. (ab 2015: 360 v.H.)

    Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2014 beträgt 330 v.H. (ab 2015: 380 v.H.)

    Gemeinde Ascheberg:

    Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 280 v.H.

    Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 280 v.H.

    Gemeinde Bösdorf:

    Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 360 v.H.

    Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 380 v.H.

    Gemeinde Ascheberg:

    Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 280 v.H.

    Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 280 v.H.

    Gemeinde Bösdorf:

    Der Hebesatz für die Grundsteuer A für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 360 v.H.

    Der Hebesatz für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 380 v.H.

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    Technisch erstellt am 21.04.2021 (von: Schutz, Mark)

    Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Lendholt, Kristin)

    Sprache

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 03.08.2021 (von: Sperling, Christian)

    Technisch geändert am 02.05.2023 (von: Sperling, Christian)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Für die Erteilung des Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag (bis einschließlich 2024 jeweils Bescheide zum Einheitswert) ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Quickborn - Finanzen - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    25451 Quickborn (Pinneberg)

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkpalette gegenüber des Rathauses
    Anzahl: 100
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 18:00 Uhr Di. 08:00 - 18:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr  

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE72 2305 1030 0007 0500 16

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Stadt Quickborn

    Empfänger: Stadt Quickborn

    IBAN: DE53 2219 1405 0058 0000 50

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2019 (von: Barthel, Luisa)

    Technisch geändert am 03.07.2024 (von: Lendholt, Kristin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Metainformation