Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.
Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.
Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.
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Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).
Ansprechpartner
Amt Mittelangeln - Schule und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo.-Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Anja Krauss
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04633 9444-63
Stichwörter
Antrag auf Beschulung, Bescheinigung Schulbesuch, Beschulung, Betreute Grundschulzeiten, Ermäßigung für Kindertagesbetreuung, Ganztag an Schule, Ganztagsschule, Kinder, Kinderbetreuung, Kinderbibliothek, Kinderspielplatz, Kinderspielplätze, Kindertagesbetreuung, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätten, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Kindertagesstätte, Kita für Kindergarten, Kultur, nach der Schule, Offene Ganztagsschule, offene Kinder- und Jugendarbeit, Schulbau, Schule, Sozialarbeit, Schulmensen, Schulpflicht, Volkshochschule, weiterführende Schule
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Schule und Sport
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Herr Bernd Hildebrandt
Telefon Festnetz: +49 4621 87567
Rechtsgrundlage(n)
§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).
Hinweise (Besonderheiten)
Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Schülerbeförderungskosten, Monatskarte, Fahrkarten, Fahrtkosten, Fahrkartenanspruch, Erstattung von Schülerbeförderungskosten, Schülerfahrkarte