Schülerbeförderung ErstattungOnline erledigen

    Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

    Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.

    Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.

    Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.

    Online-Dienst

    Antrag Schülerfahrkarten

    ID: L100012_265367429

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).

    Ansprechpartner

    Amt Mittelangeln - Schule und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 1

    24986 Mittelangeln

    Öffnungszeiten

    Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo.-Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04633 9444-27

    Telefon Festnetz: 04633 9444-28

    E-Mail: schulverwaltung@amt-mittelangeln.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Antrag auf Beschulung, Bescheinigung Schulbesuch, Beschulung, Betreute Grundschulzeiten, Ermäßigung für Kindertagesbetreuung, Ganztag an Schule, Ganztagsschule, Kinder, Kinderbetreuung, Kinderbibliothek, Kinderspielplatz, Kinderspielplätze, Kindertagesbetreuung, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätten, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Kindertagesstätte, Kita für Kindergarten, Kultur, nach der Schule, Offene Ganztagsschule, offene Kinder- und Jugendarbeit, Schulbau, Schule, Sozialarbeit, Schulmensen, Schulpflicht, Volkshochschule, weiterführende Schule

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Schule und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Flensburger Straße 7

    24837 Schleswig

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Oeversee - Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Tornschauer Straße 3-5

    24963 Tarp

    Öffnungszeiten

    Montags, Dienstags, Donnerstag und Freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr zusätzlich Donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwochs geschlossen

    Kontakt

    Fax: +49 4638 88-11

    Telefon Festnetz: +49 4638 88-0

    E-Mail: schulverwaltung@amt-oeversee.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    § 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Fahrkarten, Schülerbeförderungskosten, Monatskarte, Erstattung von Schülerbeförderungskosten, Fahrkartenanspruch, Fahrtkosten, Schülerfahrkarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de