Wilden Müll melden
Beschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Hinweise für Kiel: Spezialisierung Schrottfahrräder
Schrottfahrräder sind in manchen Stadtteilen Kiels ein großes Ärgernis. Diese Fahrräder werden von Mitarbeiter*innen des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel markiert und in eine Liste eingetragen. Gleichzeitig werden die Fahrräder mit einer Banderole versehen und der*die Besitzer*in aufgefordert, das Fahrrad zu entfernen.
Wurde das Fahrrad nach zwei Wochen nicht entfernt, wird es eingezogen und nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten einer sozialen Einrichtung zur Verfügung gestellt. In den letzen drei Jahren wurden so über 1.000 Fahrräder aus dem öffentlichen Raum entfernt.
Schrottfahrräder sind in manchen Stadtteilen Kiels ein großes Ärgernis. Diese Fahrräder werden von Mitarbeiter*innen des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel markiert und in eine Liste eingetragen. Gleichzeitig werden die Fahrräder mit einer Banderole versehen und der*die Besitzer*in aufgefordert, das Fahrrad zu entfernen.
Wurde das Fahrrad nach zwei Wochen nicht entfernt, wird es eingezogen und nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten einer sozialen Einrichtung zur Verfügung gestellt. In den letzen drei Jahren wurden so über 1.000 Fahrräder aus dem öffentlichen Raum entfernt.
Online-Dienst
Melde.Möwe Kiel (SUE)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Hinweise für Kiel: Spezialisierung Schrottfahrräder
Wilden Müll melden Sie bitte dem Kommunalen Ordnungsdienst.
Falls der Kommunale Ordnungsdienst nicht zu erreichen ist, können Sie Kontakt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (Kundenzentrum oder alternativ der Außenstelle Kleiner Kiel) aufnehmen.
Wilde Müllablagerungen können Sie auch via Smartphone über die Melde Möwe-App oder auf der Website unter dem entsprechenden Link (siehe unten) melden oder Hinweise erteilen, die mittels GPS oder Ortsangabe auf der Kartengrafik sofort räumlich zugeordnet werden können.
Wilden Müll melden Sie bitte dem Kommunalen Ordnungsdienst.
Falls der Kommunale Ordnungsdienst nicht zu erreichen ist, können Sie Kontakt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (Kundenzentrum oder alternativ der Außenstelle Kleiner Kiel) aufnehmen.
Wilde Müllablagerungen können Sie auch via Smartphone über die Melde Möwe-App oder auf der Website unter dem entsprechenden Link (siehe unten) melden oder Hinweise erteilen, die mittels GPS oder Ortsangabe auf der Kartengrafik sofort räumlich zugeordnet werden können.
Ansprechpartner
Ordnungsamt, Kommunaler Ordnungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 901-2079
E-Mail: ordnungsdienst@kiel.de
Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Nachhaltigkeitszentrum (ABK Kundenzentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum)
Aktuelles
Das Nachhaltigkeitszentrum ist eine Einrichtung der Landeshauptstadt Kiel, koordiniert durch das Umweltschutzamt, in Kooperation mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) und dem Klimaforum. Das ABK Kundenzentrum  ist zuständig für diverse Beratungen und Serviceangebote zum Thema Abfall. Eine genaue Auflistung der Zuständigkeiten sowie den Kontakt finden Sie weiter unten aufgelistet. Die Umweltberatung  des Umweltschutzamtes der Landeshauptstadt Kiel ist zuständig für:  Nachhaltig und fair einkaufen und leben Klimagerecht und gentechnikfrei ernähren Umweltfreundlich mobil Naturnah gärtnern Schadstoffarm wohnen Energie und Wasser sparen Beratung und Vernetzung für nachhaltige Projekte und nachhaltiges Engagement Das Klimaforum , ein Zusammenschluss lokaler Initiativen, ist eine Anlaufstelle für Informationen, Beratung und Veranstaltungen rund um den Klimaschutz.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Abfallwirtschaftsbetrieb- Außenstelle Kundenzentrum (im Nachhaltigkeitszentrum) Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr Umweltberatung (im Nachhaltigkeitszentrum)  Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Landeshauptstadt Kiel - Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel - Kundenzentrum
Adresse
Hausanschrift
Daimlerstraße 2
Bus: Linie 14 und 15
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten:  Montag, Dienstag, Donnerstag 7.00 - 16.00 Uhr  Mittwoch, Freitag 7.00 - 12.00 Uhr  Persönliche Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr  Das Wertstoffzentrum Kiel in der Clara-Immerwahr-Str. 6, 24145 Kiel ist geöffnet  Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 14.30 Uhr. Der Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2 , 24109 Kiel, ist geöffnet Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr. Die Schadstoffsammelstelle in der Gutenbergstraße ist für die Abgabe ausschließlich von Schadstoffen ebenfalls geöffnet (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr).  
Kontakt
Internet
Stichwörter
Abfallbetrieb, Abfallentsorgungsamt, Stadtreinigungs- und Fuhramt, Stadtreinigungsamt
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfall: Wilder Müll
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
Fahrrad ohne Räder, herrenlose Räder, herrenlose Fahrräder, alte Fahrräder, Fahrrad-Rahmen, kaputtes Fahrrad, Sperrmüll, Waschmaschine, Müllkippe, Autowrack, Elektromüll, Müllabfuhr, Bauschutt, unerlaubte Entsorgung, Unrat