Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Kiel: Spezialisierung Schrottfahrräder

    Schrottfahrräder sind in manchen Stadtteilen Kiels ein großes Ärgernis. Diese Fahrräder werden von Mitarbeiter*innen des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel markiert und in eine Liste eingetragen. Gleichzeitig werden die Fahrräder mit einer Banderole versehen und der*die Besitzer*in aufgefordert, das Fahrrad zu entfernen.

    Wurde das Fahrrad nach zwei Wochen nicht entfernt, wird es eingezogen und nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten einer sozialen Einrichtung zur Verfügung gestellt. In den letzen drei Jahren wurden so über 1.000 Fahrräder aus dem öffentlichen Raum entfernt.

    Schrottfahrräder sind in manchen Stadtteilen Kiels ein großes Ärgernis. Diese Fahrräder werden von Mitarbeiter*innen des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel markiert und in eine Liste eingetragen. Gleichzeitig werden die Fahrräder mit einer Banderole versehen und der*die Besitzer*in aufgefordert, das Fahrrad zu entfernen.

    Wurde das Fahrrad nach zwei Wochen nicht entfernt, wird es eingezogen und nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten einer sozialen Einrichtung zur Verfügung gestellt. In den letzen drei Jahren wurden so über 1.000 Fahrräder aus dem öffentlichen Raum entfernt.

    Online-Dienst

    Melde.Möwe Kiel (SUE)

    ID: L100012_257508339

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2020 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.05.2023 (von: Quaschni, Diana)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Hinweise für Kiel: Spezialisierung Schrottfahrräder

    Wilden Müll melden Sie bitte dem Kommunalen Ordnungsdienst.

    Falls der Kommunale Ordnungsdienst nicht zu erreichen ist, können Sie Kontakt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (Kundenzentrum oder alternativ der Außenstelle Kleiner Kiel) aufnehmen.

    Wilde Müllablagerungen können Sie auch via Smartphone über die Melde Möwe-App oder auf der Website unter dem entsprechenden Link (siehe unten) melden oder Hinweise erteilen, die mittels GPS oder Ortsangabe auf der Kartengrafik sofort räumlich zugeordnet werden können.
     

    Wilden Müll melden Sie bitte dem Kommunalen Ordnungsdienst.

    Falls der Kommunale Ordnungsdienst nicht zu erreichen ist, können Sie Kontakt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb (Kundenzentrum oder alternativ der Außenstelle Kleiner Kiel) aufnehmen.

    Wilde Müllablagerungen können Sie auch via Smartphone über die Melde Möwe-App oder auf der Website unter dem entsprechenden Link (siehe unten) melden oder Hinweise erteilen, die mittels GPS oder Ortsangabe auf der Kartengrafik sofort räumlich zugeordnet werden können.
     

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt, Kommunaler Ordnungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfenstraße 30

    24103 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 901-2079

    E-Mail: ordnungsdienst@kiel.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022 (von: Linden-Petersen, Barbara)

    Technisch geändert am 16.10.2024 (von: Hollstein, Silke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Nachhaltigkeitszentrum (ABK Kundenzentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum)

    Aktuelles

    Das Nachhaltigkeitszentrum ist eine Einrichtung der Landeshauptstadt Kiel, koordiniert durch das Umweltschutzamt, in Kooperation mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) und dem Klimaforum. Das ABK Kundenzentrum  ist zuständig für diverse Beratungen und Serviceangebote zum Thema Abfall. Eine genaue Auflistung der Zuständigkeiten sowie den Kontakt finden Sie weiter unten aufgelistet. Die Umweltberatung  des Umweltschutzamtes der Landeshauptstadt Kiel ist zuständig für:  Nachhaltig und fair einkaufen und leben Klimagerecht und gentechnikfrei ernähren Umweltfreundlich mobil Naturnah gärtnern Schadstoffarm wohnen Energie und Wasser sparen Beratung und Vernetzung für nachhaltige Projekte und nachhaltiges Engagement Das Klimaforum , ein Zusammenschluss lokaler Initiativen, ist eine Anlaufstelle für Informationen, Beratung und Veranstaltungen rund um den Klimaschutz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Europaplatz 2

    24103 Kiel

    Öffnungszeiten

    Abfallwirtschaftsbetrieb- Außenstelle Kundenzentrum (im Nachhaltigkeitszentrum) Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr Umweltberatung (im Nachhaltigkeitszentrum)  Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2023 (von: Lehmann, Julia)

    Technisch geändert am 07.03.2024 (von: Lehmann, Julia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landeshauptstadt Kiel - Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel - Kundenzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Daimlerstraße 2

    24109 Kiel

    Daimlerstraße 2

    Bus: Linie 14 und 15

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Sprechzeiten:  Montag, Dienstag, Donnerstag 7.00 - 16.00 Uhr  Mittwoch, Freitag 7.00 - 12.00 Uhr  Persönliche Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr  Das Wertstoffzentrum Kiel in der Clara-Immerwahr-Str. 6, 24145 Kiel ist geöffnet  Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 14.30 Uhr. Der Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2 , 24109 Kiel, ist geöffnet Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr. Die Schadstoffsammelstelle in der Gutenbergstraße ist für die Abgabe ausschließlich von Schadstoffen ebenfalls geöffnet (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr).  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 5854-0

    Fax: +49 431 5854-135

    E-Mail: service@abki.de

    Internet

    Stichwörter

    Abfallbetrieb, Abfallentsorgungsamt, Stadtreinigungs- und Fuhramt, Stadtreinigungsamt

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2009 (von: Andreas Michaelsen)

    Technisch geändert am 19.02.2024 (von: Abromeit, Burkhard)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfall: Wilder Müll

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fahrrad ohne Räder, herrenlose Räder, herrenlose Fahrräder, alte Fahrräder, Fahrrad-Rahmen, kaputtes Fahrrad, Sperrmüll, Waschmaschine, Müllkippe, Autowrack, Elektromüll, Müllabfuhr, Bauschutt, unerlaubte Entsorgung, Unrat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)