Lärmschutz
Vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm werden Sie durch entsprechende Regelungen und Maßnahmen geschützt.
Beschreibung
Lärmschutz bezeichnet alle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.
Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Gewerbe- und Industrieanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen und Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.
Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.
Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es
- um Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit Privathaushalten, Gaststätten, Anlagen auf Märkten, Sport- oder Volksfesten,
- um die Ausarbeitung strategischer Lärmkarten oder
- um die Aufstellung von Lärmaktionsplänen im Rahmen der Lärmminderungsplanung geht.
An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR), wenn es um Lärmprobleme im Zusammenhang mit gewerblichen Anlagen (unter anderem Kraftwerke, Tierintensivhaltungen, Handwerksbetriebe) geht.
Ansprechpartner
Amt Selent/Schlesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:30 Uhr Dienstag 07:00-12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30-12:30 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Freitag 08:30-12:30 Uhr Sozial- und Wohngeldamt nur nach Terminabsprache unter 04384-597911
Kontakt
Kontaktperson
Frau Berit Müller
Telefon Festnetz: 04384 5979-15
Internet
Bankverbindung
Amtskasse Selent/Schlesen
Empfänger: Amtskasse Selent/Schlesen
IBAN: DE86 2105 0170 0074 0015 61
BIC: NOLADE21KIE
Bankinstitut: Förde Sparkasse
Weitere Informationen
Weitere Bankverbindungen:
VR Bank OH Nord-Plön eG:
IBAN DE75213900080007310307 BIC GENODEF1NSH
Postbank:
IBAN DE56200100200036041209 BIC PBNKDEFF
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein", sowie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Lärmverursacher, Immissionen, Verkehrslärm, Grenzwerte, Krach, Lärmkartierung, Gaststättenlärm