Lärmschutz Überwachung

    Lärmschutz

    Vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm werden Sie durch entsprechende Regelungen und Maßnahmen geschützt.

    Beschreibung

    Lärmschutz bezeichnet alle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

    Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Gewerbe- und Industrieanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen und Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.

    Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.

    Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es

    • um Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit Privathaushalten, Gaststätten, Anlagen auf Märkten, Sport- oder Volksfesten,
    • um die Ausarbeitung strategischer Lärmkarten oder
    • um die Aufstellung von Lärmaktionsplänen im Rahmen der Lärmminderungsplanung geht.

    An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR), wenn es um Lärmprobleme im Zusammenhang mit gewerblichen Anlagen (unter anderem Kraftwerke, Tierintensivhaltungen, Handwerksbetriebe) geht.

    Hinweise für Kiel: Zuständigkeit

    Bei der Stadtverwaltung Kiel ist für die Anzeige von Nachbarschaftslärm das Ordnungsamt, Sachbereich Allgemeine Gefahrenabwehr, Allgemeine Ordnungswidrigkeiten, zuständig. Bei Gaststättenlärm wenden Sie sich bitte an die Gewerbeabteilung, Sachbereich Gaststättengewerbe, Spielhallen. 

    Bei Fragen zur Lärmminderungsplanung, anlagenbezogenen Lärmschutz und für eine allgemeine Beratung bei Umgebungslärm wenden Sie sich bitte an das Umweltschutzamt. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen und Hinweise zum Thema Umgebungslärm, Lärmkarten und Lärmaktionsplan.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gaststätten, Glücksspiel und Bordellaufsicht

    Adresse

    Postanschrift

    Fabrikstraße 8-10

    24103 Kiel

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2178

    Fax: +49 431 901-62070

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2075

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2072

    Telefon Festnetz: +49 431 901-2067

    E-Mail: gaststaetten@kiel.de

    E-Mail: bordellaufsicht@kiel.de

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Umweltplanung, -koordinierung, Immissionsschutz (Lärm), Umweltinformation

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenstraße 104

    24103 Kiel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Mitarbeiter/in

      Telefon Festnetz: 0431 9013792

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein", sowie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Stichwörter

    Grenzwerte, Verkehrslärm, Immissionen, Lärmverursacher, Gaststättenlärm, Lärmkartierung, Krach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English