Lärmschutz
Vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm werden Sie durch entsprechende Regelungen und Maßnahmen geschützt.
Beschreibung
Lärmschutz bezeichnet alle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.
Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Gewerbe- und Industrieanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen und Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.
Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.
Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es
- um Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit Privathaushalten, Gaststätten, Anlagen auf Märkten, Sport- oder Volksfesten,
- um die Ausarbeitung strategischer Lärmkarten oder
- um die Aufstellung von Lärmaktionsplänen im Rahmen der Lärmminderungsplanung geht.
An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR), wenn es um Lärmprobleme im Zusammenhang mit gewerblichen Anlagen (unter anderem Kraftwerke, Tierintensivhaltungen, Handwerksbetriebe) geht.
Hinweise für Kiel: Zuständigkeit
Bei der Stadtverwaltung Kiel ist für die Anzeige von Nachbarschaftslärm das Ordnungsamt, Sachbereich Allgemeine Gefahrenabwehr, Allgemeine Ordnungswidrigkeiten, zuständig. Bei Gaststättenlärm wenden Sie sich bitte an die Gewerbeabteilung, Sachbereich Gaststättengewerbe, Spielhallen.
Bei Fragen zur Lärmminderungsplanung, anlagenbezogenen Lärmschutz und für eine allgemeine Beratung bei Umgebungslärm wenden Sie sich bitte an das Umweltschutzamt. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen und Hinweise zum Thema Umgebungslärm, Lärmkarten und Lärmaktionsplan.
Bei der Stadtverwaltung Kiel ist für die Anzeige von Nachbarschaftslärm das Ordnungsamt, Sachbereich Allgemeine Gefahrenabwehr, Allgemeine Ordnungswidrigkeiten, zuständig. Bei Gaststättenlärm wenden Sie sich bitte an die Gewerbeabteilung, Sachbereich Gaststättengewerbe, Spielhallen.
Bei Fragen zur Lärmminderungsplanung, anlagenbezogenen Lärmschutz und für eine allgemeine Beratung bei Umgebungslärm wenden Sie sich bitte an das Umweltschutzamt. Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Informationen und Hinweise zum Thema Umgebungslärm, Lärmkarten und Lärmaktionsplan.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Gaststätten, Glücksspiel und Bordellaufsicht
Aktuelles
Bitte die neuen Regelungen zum Außer-Haus-Verkauf in der Corona-Kriese beachten. Stand 24.03.2020 https://www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_zustaendigkeitsfinder/buerger_und_ordnungsamt/gewerbe/merkblatt_ausser_haus_verkauf.pdf
Adresse
Postanschrift
Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr  Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr Bei Bedarf können auch Termine vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-2075
Telefon Festnetz: +49 431 901-2178
Telefon Festnetz: +49 431 901-2072
Telefon Festnetz: +49 431 901-2067
Fax: +49 431 901-62070
E-Mail: gaststaetten@kiel.de
E-Mail: bordellaufsicht@kiel.de
Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Sachbereich Umweltplanung, -koordinierung, Immissionsschutz (Lärm), Umweltinformation
Adresse
Hausanschrift
Andreas-Gayk-Straße
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Termine sind ausschließlich telefonisch zu vereinbaren.  Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Fax: +49 431 901-63780
E-Mail: umweltschutzamt@kiel.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein", sowie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Lärmverursacher, Immissionen, Lärmkartierung, Krach, Verkehrslärm, Grenzwerte, Gaststättenlärm