Bodenschutz
Bodenschutz dient der Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens.
Beschreibung
Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich - wenn überhaupt - nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.
Neben Wasser und Luft ist auch der Schutz des Bodens als weiteres Objekt des Umweltschutzes rechtlich festgelegt worden. Bei allen Einwirkungen auf den Boden ist der Vorsorge-Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind zu sanieren. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.
Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Bodenschutzbehörde) oder
- an das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8.00-12.00 Uhr; Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; Mi 7.15-12.00 Uhr; Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; Fr 8.00-12.00 Uhr
Kontakt
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Them "Boden" finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Für die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorschriften (= Düngemittelverkehrskontrolle) ist ist Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LWKSH) zuständig.
Sperrzeit für die Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff:
• in der Zeit vom 01.11. - 31.01. auf Ackerland
• in der Zeit vom 15.11. - 31.01. auf Grünland.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Düngung, Umweltschutz, Dünger, Düngemittel, Naturschutz, Gülleverordnung, Gülle, Landschaftsschutz