Biotop Schutz
Bestimmte Lebensräume einer Lebensgemeinschaft (Biotope) unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz.
Beschreibung
Biotope sind Lebensräume einer Lebensgemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen. Bestimmte Lebensräume unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Einige der bei uns vorkommenden geschützten Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden beziehungsweise sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.
Änderungen der Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.
Für gesetzlich geschützte Biotope gelten strenge Verbote, von denen aber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden können.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Adresse
Postfachadresse
Postfach 5009
24062 Kiel
Postfachadresse
Postfach 7151
24171 Kiel
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Für Ausnahmen oder Befreiungen von den Verboten in Biotopen sind folgende Unterlagen notwendig:
- Lageplan des Biotops,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
- Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 30 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
- §§ 21, 27 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
- Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZVO),
- Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung).
Hinweise (Besonderheiten)
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ist verantwortlich für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen einschließlich der Mitteilung an die Eigentümerinnen und Eigentümer.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Umweltschutz