Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Hinweise für Großhansdorf: Baumschutz
Baumschutz
Baumschutz
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Hinweise für Großhansdorf: Baumschutz
Für die Gemeinde Großhansdorf gilt die unten angegebene Baumschutz-Satzung.
Vor Arbeiten an Bäumen oder vor einer Baumfällung prüfen Sie bitte, ob der Baum aufgrund seiner Art und Größe geschützt ist.
Da in einigen Bebauungsplänen auch Bäume unter Schutz gestellt sind, empfiehlt sich eine vorherige Nachfrage beim Bau- und Umweltamt
Gemäß Baumschutzsatzung kann ein Kostenzuschuss für die Pflege von Altbäumen gewährt werden. Voraussetzung ist, dass ausreichend gemeindliche Finanzmittel zur Verfügung stehen. Ein formloser Zuschussantrag mit der Kopie der Rechnung der Pflegemaßnahme und Ihrer Bankverbindung ist ausreichend. Zuschussanträge müssen bis zum 31.12. des Jahres, in dem die Maßnahme durchgeführt wurde, bei der Gemeinde eingereicht werden.
Für die Gemeinde Großhansdorf gilt die unten angegebene Baumschutz-Satzung.
Vor Arbeiten an Bäumen oder vor einer Baumfällung prüfen Sie bitte, ob der Baum aufgrund seiner Art und Größe geschützt ist.
Da in einigen Bebauungsplänen auch Bäume unter Schutz gestellt sind, empfiehlt sich eine vorherige Nachfrage beim Bau- und Umweltamt
Gemäß Baumschutzsatzung kann ein Kostenzuschuss für die Pflege von Altbäumen gewährt werden. Voraussetzung ist, dass ausreichend gemeindliche Finanzmittel zur Verfügung stehen. Ein formloser Zuschussantrag mit der Kopie der Rechnung der Pflegemaßnahme und Ihrer Bankverbindung ist ausreichend. Zuschussanträge müssen bis zum 31.12. des Jahres, in dem die Maßnahme durchgeführt wurde, bei der Gemeinde eingereicht werden.
Online-Dienst
Baumfällgenehmigung
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Ansprechpartner
Gemeinde Großhansdorf - Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag       09:00 - 12:00 Uhr und  14:00 - 16:00 Uhr Dienstag     09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch     07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr Für den Donnerstag werden keine Termine benötigt. Freitag geschlossen Hinweis: Terminvergabe telefonisch oder über die Online-Terminvergabe möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kreis Stormarn - Fachdienst 55 - Naturschutz - 550 Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Mutter- und Kindparkplatz:
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Bahnhof/ZOB
Regionalbahn: -
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Kontakt
E-Mail: naturschutz@kreis-stormarn.de
Telefon Festnetz: 04531 160-1402
Telefon Festnetz: 04531 160-1443
Telefon Festnetz: 04531 160-1467
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Baum, Naturschutz, Bäume, Artenschutz, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Schnitt, Landschaftsbestandteil