Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

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    Ansprechpartner

    Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaisertraße 10

    24768 Rendsburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8.00-12.00 Uhr; Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; Mi 7.15-12.00 Uhr; Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; Fr 8.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@kreis-rd.de

    Telefon Festnetz: +49 4331 202-0

    Fax: +49 4331 202-295

    Formulare

    Antrag auf Baumfällung
    Antrag auf Genehmigung zur Fällung eines Baumes
    Antrag auf Knickbeseitigung / Knickversetzung
    Antrag Knickbeseitigung Knickversetzung Knick

    Version

    Technisch erstellt am 27.05.2016 (von: Webservice, Landkreis Rendsburg-Eckernförde)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Rendsburg-Eckernförde)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Gemeinde Wasbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 37

    24647 Wasbek

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 61614

    E-Mail: buergermeister@wasbek.de

    Weitere Informationen

    Die Gemeinde Wasbek ist mit der Stadt Neumünster eine Verwaltungsgemeinschaft eingegangen. Die Stadt Neumünster nimmt alle relevanten Leistungen für die Gemeinde wahr.

    Detaillierte Informationen zu dem Leistungsspektrum der Stadt Neumünster inklusive Ansprechpartnern, Adressen etc. finden Sie auf der Homepage der Stadt Neumünster im Bereich Bürgerservice – Dienstleistungen A bis Z".

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Cornelia Naujoks)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 8

    24768 Rendsburg

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    Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja

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    Technisch geändert am 13.11.2024

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Baum, Naturschutz, Bäume, Artenschutz, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Schnitt, Landschaftsbestandteil

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