Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Eckernförde: Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Die Baumschutzsatzung gilt für das gesamte Stadtgebiet.
Geschützt sind Bäume, die in 100 cm Höhe über dem Erdboden einen Umfang a) bei Eiben (Maxus baccata) und Stechpalmen (Ilex aqufolium) von mehr als 50 cm und b) bei allen anderen Bäumen von mehr als 80 cm haben.
Fichten fallen nicht unter den Schutz der Baumschutzsatzung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen zugelassen werden.
Details sind der Baumschutzsatzung zu entnehmen.
Eine Ausnahme ist bei der Stadt unter baumschutzsatzung@stadt-eckernfoerde.de zu beantragen.
Die Baumschutzsatzung gilt für das gesamte Stadtgebiet.
Geschützt sind Bäume, die in 100 cm Höhe über dem Erdboden einen Umfang a) bei Eiben (Maxus baccata) und Stechpalmen (Ilex aqufolium) von mehr als 50 cm und b) bei allen anderen Bäumen von mehr als 80 cm haben.
Fichten fallen nicht unter den Schutz der Baumschutzsatzung.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen zugelassen werden.
Details sind der Baumschutzsatzung zu entnehmen.
Eine Ausnahme ist bei der Stadt unter baumschutzsatzung@stadt-eckernfoerde.de zu beantragen.
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8.00-12.00 Uhr; Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; Mi 7.15-12.00 Uhr; Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; Fr 8.00-12.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Baumfällung
Antrag auf Knickbeseitigung / Knickversetzung
Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04351 710-0
Fax: 04351 710-699
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja
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Internet
Formulare
Hinweise für Eckernförde: Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Baum, Naturschutz, Bäume, Artenschutz, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Schnitt, Landschaftsbestandteil
Metainformation
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