Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Hinweise für Büchen: Baumfällgenehmigung
Bitte beachten Sie mögliche Baumschutzsatzungen der jeweiligen Kommune. Sie finden alle Satzungen auf der Homepage des Amtes Büchen im Orts- und Verbandsrecht unter Amtsverwaltung Büchen :: Orts- und Verbandsrecht (amt-buechen.eu)
Bitte beachten Sie mögliche Baumschutzsatzungen der jeweiligen Kommune. Sie finden alle Satzungen auf der Homepage des Amtes Büchen im Orts- und Verbandsrecht unter Amtsverwaltung Büchen :: Orts- und Verbandsrecht (amt-buechen.eu)
Online-Dienst
Bäume und andere Gehölze fällen oder beschneiden
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Ansprechpartner
Fachdienst 400-Baumschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04541 8615-11
E-Mail: baumschutz@kreis-rz.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Baum, Naturschutz, Bäume, Artenschutz, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Schnitt, Landschaftsbestandteil