Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Naturschutzbehörden) oder falls in Ihrer Gemeinde eine Baumschutzsatzung besteht, an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Straße 30

    25746 Heide

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    FD221 Pflanzliste heimische Bäume
    FD221 Pflanzliste heimische Gehölze
    FD221 Heimische Gehölze
    FD221 Liste geschützer Bäume im Kreis Dithmarschen
    FD221 Antrag auf Beseitigung eines Baumes

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Baumangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Straße 30

    25746 Heide

    Öffnungszeiten

    Mo und Do 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0481 97-1580

    Telefon Festnetz: 0481 97-1883

    E-Mail: dirk.oesterreich@dithmarschen.de

    Internet

    Formulare

    FD221 Liste geschützer Bäume im Kreis Dithmarschen
    FD221 Pflanzliste heimische Gehölze
    FD221 Heimische Gehölze
    FD221 Antrag auf Beseitigung eines Baumes
    FD221 Pflanzliste heimische Bäume

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hilfreich sind Lagepläne, Beschreibungen sowie weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind. Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Baum, Schnitt, Naturschutz, Bäume, Ausnahmegenehmigung, Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Fällen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de