Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Lübeck: Baumschutz

    Baumschutzsatzung der Hansestadt Lübeck

    Im Zuge der Erhaltung von Bäumen in Lübeck, müssen auch einige schadhafte Bäume entfernt werden. Eine Auflistung finden Sie im SmartCity Portal unter:

    Fällliste Straßenbäume

    Baumschutzsatzung der Hansestadt Lübeck

    Im Zuge der Erhaltung von Bäumen in Lübeck, müssen auch einige schadhafte Bäume entfernt werden. Eine Auflistung finden Sie im SmartCity Portal unter:

    Fällliste Straßenbäume

    Online-Dienst

    FS: Arbeiten an Bäumen, Sträuchern oder Hecken beantragen

    ID: L100012_284191657

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2023 (von: Krause, Marcel-Felix)

    Technisch geändert am 05.08.2024 (von: Krause, Marcel-Felix)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Lübeck: Baumschutz

    Baumfällgenehmigungen im öffentlichen Grün ist Stadtgrün und Verkehr (Großer Bauhof 14, 23552 Lübeck) zuständig.

    Baumfällgenehmigungen im Waldgebiet ist der Bereich Stadtwald (Alt Lauerhof 1, 23568 Lübeck), zuständig.

    Baumfällgenehmigungen Privatgrundstücke ist der Bereich Umwelt-, Natur-, Verbaucherschutz (Kronsforder Allee 2-6, 23552 Lübeck).

    Baumfällgenehmigungen im öffentlichen Grün ist Stadtgrün und Verkehr (Großer Bauhof 14, 23552 Lübeck) zuständig.

    Baumfällgenehmigungen im Waldgebiet ist der Bereich Stadtwald (Alt Lauerhof 1, 23568 Lübeck), zuständig.

    Baumfällgenehmigungen Privatgrundstücke ist der Bereich Umwelt-, Natur-, Verbaucherschutz (Kronsforder Allee 2-6, 23552 Lübeck).

    Ansprechpartner

    Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Service und Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
    Gebühren: ja

    Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor

    Bus: Linie 2, 7, 16

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Stichwörter

    Baum, Baum fällen, Baum kappen, Baumbestand, Bäume, Bäume fällen, Bäume in Kleingärten, Baumfällung, Baumfällungen, Baumschutz, Baumschutzsatzung, Baumschutzverordnung, Forstamt, Försterei, Gefährdung durch Baum, Kleingärten, Kleingartenbewirtschaftung, Kronenschnitt, Laubbaum, Nadelbaum, Naturschutzgebiet, Tanne, umstürzernder Baum

    Version

    Technisch erstellt am 05.01.2018 (von: Deringer, Angelika)

    Technisch geändert am 11.10.2024 (von: Wigger, Franca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Lübeck: Baumschutz


    1. Gebühren:
    Die Erteilung oder Ablehnung einer Baumfällgenehmigung ist entweder aufgrund der Baumschutzgebührensatzung der Hansestadt Lübeck oder aufgrund des Verwaltungskostengesetzes und der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren des Landes Schleswig-Holstein gebührenpflichtig.
    Die Höhe der Gebühren hängt vom Einzelfall ab. 

    2. Fällkosten
    Die Kosten für das Fällen des Baumes müssen Sie selbst tragen.

    3. Kosten für Ersatzpflanzung
    Die durch die Beseitigung eines Baumes oder mehrerer Bäume hervorgerufenen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sind in der Regel durch Neupflanzungen auszugleichen. Die Kosten hierfür tragen Sie als Antragsteller.


    1. Gebühren:
    Die Erteilung oder Ablehnung einer Baumfällgenehmigung ist entweder aufgrund der Baumschutzgebührensatzung der Hansestadt Lübeck oder aufgrund des Verwaltungskostengesetzes und der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren des Landes Schleswig-Holstein gebührenpflichtig.
    Die Höhe der Gebühren hängt vom Einzelfall ab. 

    2. Fällkosten
    Die Kosten für das Fällen des Baumes müssen Sie selbst tragen.

    3. Kosten für Ersatzpflanzung
    Die durch die Beseitigung eines Baumes oder mehrerer Bäume hervorgerufenen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes sind in der Regel durch Neupflanzungen auszugleichen. Die Kosten hierfür tragen Sie als Antragsteller.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübeck: Baumschutz


    Was sind grundsätzlich keine ausreichenden Fällgründe?

    • Laubfall, Fall von Früchten, Verbreitung von Samen, Pollenflug
    • Verstopfung der Regenrinne und Fallrohr durch Laub etc.
    • geringfügige Verschattung
    • geringer Astabwurf
    • geringfügige Schäden an Bauwerken

    Laubfall und Fruchtfall bzw. Samenwurf sind natürliche Vorkommnisse bei Bäumen, die nach vorherrschender Rechtsprechung im Allgemeinen (auch von Nachbarn) hingenommen werden müssen. Auch können Gehölze und bauliche Anlagen (Mauern, Abwasserrohre, Bodenbeläge, etc.) nebeneinander dauerhaft existieren, ohne dass der betroffene Baumbestand entfernt werden muss. Bei Problemen kann man sich hier mit technischen Möglichkeiten behelfen (z.B. wurzelfeste Abwasserrohre, Wurzelbrücken, Aussparungen am Mauerwerk, Niveauerhöhungen bei Bodenbelägen, etc.).

    Weiterführende Informationen zum Baumschutz in Lübeck erhalten Sie unter www.luebeck.de/baumschutz


    Was sind grundsätzlich keine ausreichenden Fällgründe?

    • Laubfall, Fall von Früchten, Verbreitung von Samen, Pollenflug
    • Verstopfung der Regenrinne und Fallrohr durch Laub etc.
    • geringfügige Verschattung
    • geringer Astabwurf
    • geringfügige Schäden an Bauwerken

    Laubfall und Fruchtfall bzw. Samenwurf sind natürliche Vorkommnisse bei Bäumen, die nach vorherrschender Rechtsprechung im Allgemeinen (auch von Nachbarn) hingenommen werden müssen. Auch können Gehölze und bauliche Anlagen (Mauern, Abwasserrohre, Bodenbeläge, etc.) nebeneinander dauerhaft existieren, ohne dass der betroffene Baumbestand entfernt werden muss. Bei Problemen kann man sich hier mit technischen Möglichkeiten behelfen (z.B. wurzelfeste Abwasserrohre, Wurzelbrücken, Aussparungen am Mauerwerk, Niveauerhöhungen bei Bodenbelägen, etc.).

    Weiterführende Informationen zum Baumschutz in Lübeck erhalten Sie unter www.luebeck.de/baumschutz

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Baum, Naturschutz, Bäume, Artenschutz, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Schnitt, Landschaftsbestandteil

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)