Abfallgebühr bezahlen
Für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen zur Abfallentsorgung werden Gebühren/Nutzungsentgelte erhoben.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kreise, kreisfreien Städte oder Zweckverbände) Gebühren oder privatrechtliche Nutzungsentgelte zur Deckung der damit verbundenen Kosten. Zum Teil erfolgt das Gebühreninkasso durch die beauftragten Abfallwirtschaftsgesellschaften.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
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Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise an die von ihnen beauftragten Dritte.
Ansprechpartner
Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der AWSH in Elmenhorst/Lanken: Montag bis Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 16.00 Uhr Telefonisch erreichen Sie uns: Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr Die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe im Kreis Herzogtum Lauenburg Preise der Abfallentsorgung im Kreis Herzogtum Lauenburg finden Sie auf den Seiten www.awsh.de . Dort finden Sie ausführliche und aktuelle Informationen rund um das Thema Abfallentsorgung. Hier finden Sie Ihren persönlichen Abfallkalender .
Kontakt
Telefon Festnetz: 04151 8793-95
E-Mail: info@awsh.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Einzelheiten zur Bemessung der Gebühr oder des privatrechtlichen Nutzungsentgelts finden Sie in der Abfallgebührensatzung beziehungsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder beauftragten Dritten.
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständigen Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Müllgebühren