Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
Beschreibung
In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.
Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.
Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.
zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Zuständigkeit
Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfallentsorgung
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 8.00-12.00 Uhr; Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; Mi 7.15-12.00 Uhr; Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; Fr 8.00-12.00 Uhr
Kontakt
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 9 Absatz 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAbfWG)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfallentsorgung
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
- AbfallwirtschaftNeuer link
Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfallentsorgung
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
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Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024
Stichwörter
graue Tonne, Restmüllcontainer, Öffentlicher Mülleimer, Restmülltonne, Gewerbeabfall, Restmüll, Müllabfuhr, Abfall, Restabfall, schwarze Tonne, Hausmüll-Entsorgung, getrennte Abfallsammlung