Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Hinweise für Kiel: Lebensmittel: Belehrung über den Umgang - Bescheinigung - Kiel
Ab sofort werden die Belehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz bei der Landeshauptstadt Kiel online angeboten.
Zweitschriften können Sie weiterhin per Mail über belehrungen@kiel.de oder über den Online-Antrag hier anfordern.
Hinweis: Zweitschriften können nur innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nach der Erstausstellung beantragt werden.
Ab sofort werden die Belehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz bei der Landeshauptstadt Kiel online angeboten.
Zweitschriften können Sie weiterhin per Mail über belehrungen@kiel.de oder über den Online-Antrag hier anfordern.
Hinweis: Zweitschriften können nur innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nach der Erstausstellung beantragt werden.
Online-Dienste
Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 IfSG - Antrag auf Zweitschrift
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Hinweise für Kiel: Lebensmittel: Belehrung über den Umgang - Bescheinigung - Kiel
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Belehrungen gemäß Infektionschutzgesetz
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6
Gebühren: ja
Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100
Gebühren: ja
alle Hauptlinien
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Wir sind telefonisch  erreichbar von Montag - Freitag von  8 bis 12 Uhr Montag - Donnerstag zusätzlich von 14 bis 15 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Belehrung, Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln, Gesundheitszeugnis, Hygienebelehrung, Gesundheitsbelehrung, Lebenmittelbelehrung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kiel: Lebensmittel: Belehrung über den Umgang - Bescheinigung - Kiel
Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, die zur Belehrung unterschrieben mitgebracht werden muss.
Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, die zur Belehrung unterschrieben mitgebracht werden muss.
Voraussetzungen
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Kiel: Lebensmittel: Belehrung über den Umgang - Bescheinigung - Kiel
Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung: 34,00 €
Ausstellung einer Zweitschrift: 15,00 €
Belehrung und Ausstellung der Bescheinigung: 34,00 €
Ausstellung einer Zweitschrift: 15,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Hinweise für Kiel: Lebensmittel: Belehrung über den Umgang - Bescheinigung - Kiel
An die Stelle des Gesundheitszeugnisses tritt nun die schriftliche und mündliche Belehrung mit anschließender Bescheinigung.
An die Stelle des Gesundheitszeugnisses tritt nun die schriftliche und mündliche Belehrung mit anschließender Bescheinigung.
Weitere Informationen
Bemerkungen
Hinweise für Kiel: Lebensmittel: Belehrung über den Umgang - Bescheinigung - Kiel
Die Bescheinigung des Amtes für Gesundheit über die Belehrung behält lebenslang ihre Gültigkeit.
Die Teilnahme an der Belehrung ist unabhängig von der Meldeadresse und dem Arbeitsort.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022
Stichwörter
Infektionsschutzbelehrung, Lebensmittelhygiene, IfSG, Gesundheitsbelehrung, Lebensmittel, Nachweis, Schulung, Infektionsschutz, Gesundheitszeugnis, Infektion, Gesundheit, Tätigkeit, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Belehrung, Gesundheitsamt