• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)

Zerlegungsvermessung veranlassen

Eine Zerlegungsvermessung ist zu veranlassen, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft werden soll.

Beschreibung

Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Schleswig-Holstein. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

Wenn Sie einen Teil Ihres Grundstücks verkaufen möchten, bedarf es in der Regel zuvor einer Vermessung des abzutrennenden Teils. Im Rahmen dieser Zerlegungsvermessung werden die neuen Grenzpunkte und Grenzen festgelegt und in das Liegenschaftskataster übernommen.
Auf Grundlage dieses Vermessungsergebnisses kann der notarielle Kaufvertrag und die zugehörige grundbuchrechtliche Regelung vorbereitet werden.

Eine Zerlegungsvermessung erfolgt auf Antrag der Eigentümerinnen und Eigentümer eines betroffenen Grundstücks.

Online-Dienst

Gebäudeeinmessung, Grenzherstellung oder Zerlegungsvermessung online beantragen

ID: L100012_268667293

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Version

Technisch erstellt am 29.03.2022

Technisch geändert am 11.07.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

  • An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein oder
  • an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI).

Ansprechpartner

Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein

Adresse

Postanschrift

Postfach 5071

24062 Kiel

Hausanschrift

Mercatorstraße 1

24106 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 383-0

Fax: +49 431 383-2099

E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 07.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

  • § 16 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG),
  • Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).

Kosten

Es werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI).

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020