Zerlegungsvermessung veranlassen

    Eine Zerlegungsvermessung ist zu veranlassen, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft werden soll.

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster enthält den landesweiten und aktuellen Nachweis aller Grundstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude in Schleswig-Holstein. Es gewährleistet gemeinsam mit dem Grundbuch die Sicherung des Eigentums am Grund und Boden und verleiht diesem Verkehrs- und Kreditfähigkeit.

    Wenn Sie einen Teil Ihres Grundstücks verkaufen möchten, bedarf es in der Regel zuvor einer Vermessung des abzutrennenden Teils. Im Rahmen dieser Zerlegungsvermessung werden die neuen Grenzpunkte und Grenzen festgelegt und in das Liegenschaftskataster übernommen.
    Auf Grundlage dieses Vermessungsergebnisses kann der notarielle Kaufvertrag und die zugehörige grundbuchrechtliche Regelung vorbereitet werden.

    Eine Zerlegungsvermessung erfolgt auf Antrag der Eigentümerinnen und Eigentümer eines betroffenen Grundstücks.

    Online-Dienst

    Gebäudeeinmessung, Grenzherstellung oder Zerlegungsvermessung online beantragen

    ID: L100012_268667293

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    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2022

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    • An das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein oder
    • an öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVI).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 5071

    24062 Kiel

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 1

    24106 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 383-0

    Fax: +49 431 383-2099

    E-Mail: Poststelle@LVermGeo.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Formulare

    Anträge können formlos gestellt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 16 Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG),
    • Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO).

    Kosten

    Es werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020