Vergnügungsteuer Festsetzung

    Automatensteuer

    Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.

    Beschreibung

    Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Online-Dienste

    Vergnügungssteueran- und abmeldung ohne Gewinnmöglichkeit für Kämmerei Stadt Husum

    ID: L100012_285792299

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    Vergnügungssteueranmeldung mit Gewinnmöglichkeit für Kämmerei Stadt Husum

    ID: L100012_285792298

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    Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen für Kämmerei Stadt Husum

    ID: L100012_285796809

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    Widerruf der Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen für Kämmerei Stadt Husum

    ID: L100012_285796810

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    Zuständigkeit

    An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).

    Ansprechpartner

    Stadt Husum - Der Bürgermeister - Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zingel 10

    25813 Husum

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungszeiten für das Rathaus und das Sozialzentrum Husum und Umland mit Jobcenter finden Sie auf der Homepage der Stadt Husum unter "Schnell gefunden - Öffnungszeiten".

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 666-0

    Fax: 04841 666-1510

    E-Mail: info@husum.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Die notwendigen Vordrucke/Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Husum: Automatensteuer

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Spielapparatesteuer, Vergnügungssteuer, Spielgerätesteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English