Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

    Beschreibung

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.

    Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

    Online-Dienst

    Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums

    ID: L100012_249277870

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    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2019 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Intemann, Wiebke)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Straßenverkehrsbehörden in den

    • Kreisen und kreisfreien Städten
    • Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
    • amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
    • Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt

    oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 9

    24106 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 3830

    Fax: 0431 383-2754

    E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.08.2019 (von: Schmeets, Angelika)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Papke, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 8

    24768 Rendsburg

    Öffnungszeiten

    Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja

    Kontakt

    Fax: +49 4331 202-295

    Telefon Festnetz: +49 4331 202-0

    E-Mail: info@kreis-rd.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt Eidertal - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Heitmannskamp 2

    24220 Flintbek

    Behindertenparkplatz: vor dem Haupteingang
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: an der Rückseite
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Rammsee Mielkendorfer Weg

    Bus: 780, 790, 795, 794

    Kein Aufzug vorhanden

    Hausanschrift

    Mielkendorfer Weg 2

    24113 Molfsee

    Behindertenparkplatz: vor dem Haupteingang
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: an der Rückseite
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Rammsee Mielkendorfer Weg

    Bus: 780, 790, 795, 794

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Weitere Termine nach Vereinbarung

    Weitere Informationen

    Behinderten WC mit Dusche

    Version

    Technisch erstellt am 07.04.2011 (von: Matthias Klimm)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Tunn, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher Antrag,
    • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
    • Gegebenenfalls Umleitungsplan.

    Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.
    • Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
    • Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an.
    • Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Umfangreiche Baumaßnahmen erfordern eine wesentlich längere Vorlaufzeit.)

    Kosten

    Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)