Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

    Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

    Beschreibung

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.

    Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

    Online-Dienste

    Leistung beim Einheitlichen Ansprechpartner beantragen

    ID: L100012_249277870

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Sondernutzungserlaubnis des öffentlichen Straßenraums online beantragen

    ID: L100012_291778956

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Straßenverkehrsbehörden in den

    • Kreisen und kreisfreien Städten
    • Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
    • amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
    • Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt

    oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 9

    24106 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 3830

    Fax: 0431 383-2754

    E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Probstei - Öffentliche Sicherheit

    Beschreibung

    Das Ordnungsamt ist für viele Bereiche im alltäglichen Leben Ihr Ansprechpartner. Gemeinsam mit Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern des Amtes Probstei, kümmern wir uns um die Sauberkeit, Ordnung, Sicherheit und Ruhe. Die vielseitigen Aufgaben lassen sich in folgende Gruppen einteilen:

    Allgemeines Ordnungswesen

    • Fundbüro
    • Fischereischeine
    • Katastrophenschutz
    • allgemeine Ordnung
    • Obdachlosenangelegenheiten
    • Ordnungswidrigkeiten

    Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Veranstaltungen und Märkte

    • Gewerbeangelegenheiten
    • Gaststättenkonzession
    • Wochenmarkt

    Verkehrsangelegenheiten

    • Genehmigung von Festumzügen
    • Sicherung von Arbeitsstätten
    • Parkausweise für Behinderte
    • Sondernutzung

    Adresse

    Lieferanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Schönberg
      Linie:
      • Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Hausanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Dienstort im Rathaus Schönberg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Schönberg
      Linie:
      • Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Hausanschrift

    Reventloustraße 10

    24235 Laboe

    Dienstort in der VR-Bank Laboe

    Parkplätze

    • Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Schönberg
      Linie:
      • Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Kontakt

    Fax: +49 4344 306-1603

    Telefon Festnetz: +49 4344 306-1350(Ansprechperson öffentliche Sicherheit)

    E-Mail: ordnungsamt@amt-probstei.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amtskasse Probstei

    Empfänger: Amtskasse Probstei

    IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Stichwörter

    Anmeldung Feuerwerk, Anmeldung Versammlung, Baumpflege, Baumschnitt, Bürgeramt, Bürger- und Ordnungsamt, Bürgerbüro, Fischerei, Fischereiangelegenheiten, Fischereirecht, Fischereischein, Geldspielgeräte, Gewerbeanmeldung, Märkte, Naturschutzgebiet, Naturschutzgebiete, neues Gewerbe anmelden, Ordnungsamt, Ordnungsverwaltung, Gewerbeverwaltung, Ruhender Verkehr, Sicherheit, Spielautomat, Spielgeräte, Straßensperrungen, Straßenverkehr, Überwachung des ruhenden Verkehrs, Ummeldung von Gewerbe, umstürzernder Baum, untere Naturschutzbehörde, Veranstaltungen, Veranstaltungen an Feiertagen, Veranstaltungen an Sonntagen, Veranstaltungen Naturschutz, Veranstaltungen Strand, Verkehrsaufsicht, Verkehrsrechtliche Anordnung, Verkehrsschilder, Verkehrssicherheit

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher Antrag,
    • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
    • Gegebenenfalls Umleitungsplan.

    Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.
    • Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
    • Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an.
    • Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Umfangreiche Baumaßnahmen erfordern eine wesentlich längere Vorlaufzeit.)

    Kosten

    Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English