Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
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Sondernutzungserlaubnis des öffentlichen Straßenraums online beantragen
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Zuständigkeit
Straßenverkehrsbehörden in den
- Kreisen und kreisfreien Städten
- Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
- amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
- Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt
oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Amt Elmshorn-Land
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Amtskasse Elmshorn-Land
Empfänger: Amtskasse Elmshorn-Land
IBAN: DE04 2215 0000 0000 0087 96
Bankinstitut: Sparkasse Elmshorn
Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenbau und Verkehrssicherheit
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz vor dem Hauptgebäude
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kurt-Wagener-Straße 11
Linie:- Bus: 6502
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0
E-Mail: info@kreis-pinneberg.de
Internet
Team 3.2 - Ordnungs- und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 2409-0
Fax: +49 4121 2409-44
E-Mail: ordnung@elmshorn-land.de
E-Mail: standesamt@elmshorn-land.de
Kontaktperson
Frau Kerstin Simões Alves
Frau Ann-Katrin Kohlmann (Teamleitung)
Postanschrift
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
Telefon Festnetz: 04121 240911
E-Mail: ordnungsamt@elmshorn-land.de
Frau Petra Behncke (Sachbearbeiterin)
Frau Cassandra Schmidt (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
Telefon Festnetz: 04121 240962
E-Mail: ordnungsamt@elmshorn-land.de
Frau Christina Schönemann (Sachbearbeitung)
Postanschrift
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
Telefon Festnetz: 04121 240916
E-Mail: ordnungsamt@elmshorn-land.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
- Gegebenenfalls Umleitungsplan.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.
- Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
- Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an.
- Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Fristen
Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Umfangreiche Baumaßnahmen erfordern eine wesentlich längere Vorlaufzeit.)
Kosten
Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein