Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
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Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums
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Zuständigkeit
Straßenverkehrsbehörden in den
- Kreisen und kreisfreien Städten
- Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
- amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
- Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt
oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Fachdienst 141 Straßenverkehr
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04151 8673-0
E-Mail: strassenverkehr@kreis-rz.de
Kontaktperson
Herr L. Schneider (Fachgebietsleiter Straßenverkehrsbehörde)
Telefon Festnetz: 04151 8673-46
E-Mail: l.schneider@kreis-rz.de
Frau Lemmermann (Fachgebiet Straßenverkehrsbehörde)
E-Mail: lemmermann@kreis-rz.de
Telefon Festnetz: 04151 8673-27
Amt Sandesneben-Nusse - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hillebrandt
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Fax: 04536 1500-500
Telefon Festnetz: 04536 1500-118
E-Mail: hillebrandt@amt-sn.de
Herr Juhl
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Telefon Festnetz: 04536 1500-143
Fax: 04536 1500-500
E-Mail: juhl@amt-sn.de
Formulare
Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Arbeiten im Straßenraum
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
- Gegebenenfalls Umleitungsplan.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.
- Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
- Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an.
- Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Fristen
Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Umfangreiche Baumaßnahmen erfordern eine wesentlich längere Vorlaufzeit.)
Kosten
Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein