Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
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Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums
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Zuständigkeit
Straßenverkehrsbehörden in den
- Kreisen und kreisfreien Städten
- Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
- amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
- Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt
oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Tiefbau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2914
Fax: +49 4321 942-2673
E-Mail: tiefbau@neumuenster.de
E-Mail: AufgrabungenTB@neumuenster.de
Internet
Stichwörter
Ampeln, Aufgrabungen, Bauplanung, Baustellen, Baustellenmanagement, Bauvorbereitung, Brücken und Gewässer, Brückenbau, Brückenneubau, Brückenschäden, Brückenunterhaltung, Dynamisches Parkleitsystem, Gehwegsüberfahrten, Grundstücksanschlusskanäle, Grundstücksentwässerung, Kanalauskunft, Kanalbaumaßnahmen, Kanaldatenbank, Kanalinspektion, Kanalunterhaltung, Niederschlagswassergebühren, Parkscheinautomaten, Planung Straßenbaumaßnahmen, Schäden an Brücken, Schwerlasttransporte, straßenbeleuchtung, Straßenunterhaltung, Verkehrssicherungspflichten
Stadt Neumünster - Verkehrsaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2469
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2735
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2742
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2732
Fax: +49 4321 942-2090
E-Mail: verkehrsaufsicht@neumuenster.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
- Gegebenenfalls Umleitungsplan.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.
- Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
- Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an.
- Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Fristen
Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Umfangreiche Baumaßnahmen erfordern eine wesentlich längere Vorlaufzeit.)
Kosten
Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein