Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Hinweise für Lübeck: Baustellenanordnung
Der Online-Service über den Einheitlichen Ansprechpartner wird von der Hansestadt Lübeck nicht angeboten.
Gerne können Sie hier online den Antrag stellen. Die Antragstellung im Online-Verfahren umfasst das vereinfachte Verfahren gemäß den Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21, Teil A, 1.3.1 (7))
Hier finden Sie allgemeine Hinweise zur Baustellenanordnung.
Unternehmen, die regelmäßig Anträge auf Einrichtung einer Haltverbotszone beantragen, haben die Möglichkeit dies online zu tun.
Nutzen Sie den Online-Antrag, um eine einmalige Haltverbotszone einzurichten oder eine Ausnahmegenehmigung zum Be- oder Entladen z. B. bei Möbelumzügen, zu erhalten.
Der Online-Service über den Einheitlichen Ansprechpartner wird von der Hansestadt Lübeck nicht angeboten.
Gerne können Sie hier online den Antrag stellen. Die Antragstellung im Online-Verfahren umfasst das vereinfachte Verfahren gemäß den Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21, Teil A, 1.3.1 (7))
Hier finden Sie allgemeine Hinweise zur Baustellenanordnung.
Unternehmen, die regelmäßig Anträge auf Einrichtung einer Haltverbotszone beantragen, haben die Möglichkeit dies online zu tun.
Nutzen Sie den Online-Antrag, um eine einmalige Haltverbotszone einzurichten oder eine Ausnahmegenehmigung zum Be- oder Entladen z. B. bei Möbelumzügen, zu erhalten.
Online-Dienst
Leistung beim Einheitlichen Ansprechpartner beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Straßenverkehrsbehörden in den
- Kreisen und kreisfreien Städten
- Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
- amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
- Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt
oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Stadtgrün und Verkehr; Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Mühlendamm 12
23539 Lübeck
Die angebotenen Leistungen der Straßenverkehrsbehörde können am Besten per Mail ( strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de) erledigt werden. Sollten Sie trotzdem eine persönliche Vorsprache in betracht ziehen benötigen Sie einen Termin (Kein Zutritt ohne Termin).
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 -14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Formulare
Baustellen im Straßenverkehr – Baustellenanordnung
Stichwörter
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erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
- Gegebenenfalls Umleitungsplan.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.
- Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
- Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an.
- Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Fristen
Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Umfangreiche Baumaßnahmen erfordern eine wesentlich längere Vorlaufzeit.)
Hinweise für Lübeck: Baustellenanordnung
Achtung! In Lübeck ist der Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Achtung! In Lübeck ist der Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Kosten
Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.: Gebühr ab 10.2 EUR bis 767.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein