Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Beschreibung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
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Zuständigkeit
Straßenverkehrsbehörden in den
- Kreisen und kreisfreien Städten
- Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern
- amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern
- Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt
oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Hinweise für Kiel: Unterlagen, Hinweise HS
Zuständig für die Genehmigung einer Baustelleneinrichtungsfläche (Sondernutzung) ist das Tiefbauamt. Wenden Sie sich zusätzlich an das Ordnungsamt, Abt. Straßenverkehrsbehörde, wenn Sie eine Baustellenanordnung (Haltverbot, Verkehrsraumeinschränkung) benötigen.
Für Drehgenehmigungen ist auch das Tiefbauamt zuständig.
Zuständig für die Genehmigung einer Baustelleneinrichtungsfläche (Sondernutzung) ist das Tiefbauamt. Wenden Sie sich zusätzlich an das Ordnungsamt, Abt. Straßenverkehrsbehörde, wenn Sie eine Baustellenanordnung (Haltverbot, Verkehrsraumeinschränkung) benötigen.
Für Drehgenehmigungen ist auch das Tiefbauamt zuständig.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Verwaltung der Straße, Wege und Plätze, Vertragsmanagement
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen; Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen
Kontakt
E-Mail: tiefbauamt@kiel.de
Formulare
Antrag Baustelleneinrichtung
Stichwörter
Antrag auf Sondernutzung, Container, Gestattungsverträge, Plakatierung, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzungsgenehmigung
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Saarbrückenstraße 147
24113 Kiel
Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause nur per Karte bezahlt werden.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo-Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr ; Mo-Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 12:00 Uhr Do 07:30 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 431 901-62008
E-Mail: Strassenverkehrsbehoerde@kiel.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Kreditkarten
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen; Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen
Kontakt
Fax: +49 431 901-62657
E-Mail: tiefbauamt@kiel.de
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
- Gegebenenfalls Umleitungsplan.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise für Kiel: Unterlagen, Hinweise HS
Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen, gegebenenfalls ergänzt um Beschilderungspläne.
Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen, gegebenenfalls ergänzt um Beschilderungspläne.
Formulare
Hinweise für Kiel: Unterlagen, Hinweise HS
Voraussetzungen
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.
- Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.
- Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an.
- Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Fristen
Antragsfrist: 2 Wochen (Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen. Umfangreiche Baumaßnahmen erfordern eine wesentlich längere Vorlaufzeit.)
Kosten
Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.: Gebühr ab 10,20 EUR bis 767,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein