Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren (BF 17)

    ID: L100012_287003678

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.06.2023 (von: Schaarschmidt, Christopher)

    Technisch geändert am 18.07.2023 (von: Schaarschmidt, Christopher)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

    An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

    Ansprechpartner

    Fachdienst 141-Fachgebiet Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kesselflickerstraße 2

    21493 Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04151 86730

    E-Mail: strassenverkehr@kreis-rz.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2023 (von: Webservice, Kreis Herzogtum Lauenburg)

    Technisch geändert am 19.09.2024 (von: Webservice, Kreis Herzogtum Lauenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

    • die ausländischen Fahrzeugdokumente
    • ggf. die ausländischen amtlichen Kennzeichen
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung - Certificate of Conformity (COC-Papier) im Original oder
    • Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
    • Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation),
           sofern eine Untersuchung nach den deutschen Fristen hätte erfolgen müssen
    • ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
    • elektronische Versicherungsbestätigung
    • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
    • bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
    • bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
    • bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder
          
      der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
    • bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf.
           Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können
    • bei Zulassungen auf schwerbehinderte Minderjährige oder Minderjährige, die am begleitenden Fahren ab 17 Jahren teilnehmen, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung vorzulegen
    • die ausländischen Fahrzeugdokumente
    • ggf. die ausländischen amtlichen Kennzeichen
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung - Certificate of Conformity (COC-Papier) im Original oder
    • Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung (zum Beispiel Kaufvertrag oder Rechnung im Original)
    • Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation),
           sofern eine Untersuchung nach den deutschen Fristen hätte erfolgen müssen
    • ggf. Sicherheitsprüfungsbericht (Prüfbericht einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation)
    • elektronische Versicherungsbestätigung
    • Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
    • bei Firmen: die Gewerbeanmeldung und ggf. einen Auszug aus dem Handelsregister
    • bei Vereinen: einen Auszug aus dem Vereinsregister
    • bei Zulassungen durch Dritte ist eine schriftliche Vollmacht sowie der gültige Personalausweis oder
          
      der gültige Reisepass mit einer Meldebescheinigung des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers vorzulegen
    • bei Zulassung durch Dritte ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Vollmachtgebers vorzulegen, damit ggf.
           Auskünfte über bestehende Gebührenrückstände erteilt werden können
    • bei Zulassungen auf schwerbehinderte Minderjährige oder Minderjährige, die am begleitenden Fahren ab 17 Jahren teilnehmen, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder ein Sorgerechtsnachweis des Vormundes sowie deren gültige Personalausweise oder gültige Reisepässe mit einer Meldebescheinigung vorzulegen

    Voraussetzungen

    Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
      • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
      • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
      • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
      • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
      • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

    Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 41,40 € und 109,00 € betragen.

    Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.

    Je nach Fallkonstellation kann die Gebühr zwischen 41,40 € und 109,00 € betragen.

    Zusätzlich können Kosten für den Erwerb der amtlichen Kennzeichen anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Führerschein, Begleitetes Fahren, Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, Führerschein mit 17, BF 17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)