Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Gründstückseigentümern gegenüber der Baubehörde, bestimmte, ihr Grundstück betreffende Dinge, zu tun, dulden oder unterlassen.
Beschreibung
Baulasten sind freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Mit der Baulast können aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften sich ergebende baurechtliche Defizite, die der Durchführung eines Vorhabens entgegenstehen, auf Dauer gesichert ausgeglichen werden.
Baulasten werden durch schriftliche Erklärung (Verpflichtungserklärung) gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Baulasten gehen nur durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist nur zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen die oder der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden.
Wirksam werden Baulasten - unbeschadet der privaten Rechte Dritter - mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Auch der Verzicht wird erst mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihr oder sein Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Hinweise für Segeberg: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
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Online-Dienst
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (SH) (Kreis Segeberg)
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zuständige Stelle
Hinweise für Itzstedt: Spezielle Hinweise für Amt Itzstedt
Auskunft erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg bzw. des Kreises Stormarn.
Auskunft erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Segeberg bzw. des Kreises Stormarn.
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörde
- des Kreises oder der kreisfreien Stadt
- der Gemeinden (wenn die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden)
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Bau- und Umweltverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Kontakt
E-Mail: bauverwaltung@segeberg.de
Kreis Segeberg - Bauaufsicht
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Amt Itzstedt - Amt Itzstedt: FB IV: Bauen und Planung - Planung, Natur und Umwelt
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Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
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Vor-Ort-Termine in den Fachbereichen der Amtsverwaltung nach Absprache!  Zusätzlich gesonderte Öffnungszeiten des  Einwohnermeldeamtes : Dienstag         08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:00 Uhr                           14:00 bis 17:30 Uhr Freitag             08:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Tangstedt  (NUR für Einwohnermeldeamtsangelegenheiten) : Montag            09:00 bis 12:00 Uhr                           13:30 bis 18:00 Uhr Nutzen Sie für Terminvereinbarungen gerne unsere  Online-Terminbuchung .
Kontakt
Kontaktperson
Frau B. Kerschbaumer
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
E-Mail: bauantraege@amt-itzstedt.de
Telefon Festnetz: 04535 509424
Frau D. Pelzl
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
E-Mail: bauantraege@amt-itzstedt.de
Telefon Festnetz: 04535 509426
Fax: 04535 509153
Frau R. Toppa
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
E-Mail: bauantraege@amt-itzstedt.de
Telefon Festnetz: 04535 509-422
Formulare
Hinweise für Segeberg: Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Baulast (Merkblatt)
- Baulasterklärung Abstandsflächen (Formular)
- Baulasterklärung Altenteiler (Formular)
- Baulasterklärung Anbau an ein Reihenhaus - Nachbarschaftszustimmung (Formular)
- Baulasterklärung Anbau an ein Reihenhaus - Abstände (Formular)
- Baulasterklärung Betriebsleiterwohnhaus (Formular)
- Baulasterklärung Eigentumsnachweis (Formular)
- Baulasterklärung Entwässerung / Wasserversorgung (Formular)
- Baulasterklärung Fahrradstellplätze (Formular)
- Baulasterklärung Grundstücksvereinigung (Formular)
- Baulasterklärung Kraftfahrzeug-Stellplatz (Formular)
- Baulasterklärung Kinderspielplatz (Formular)
- Baulasterklärung Landwirtschaftliche Gebäude - Rückbauverpflichtung (Formular)
- Baulasterklärung Nutzungsänderung landwirtschaftlicher Betrieb - keine Neubebauung (Formular)
- Baulasterklärung Rückbauverpflichtung Biogasanlage (Formular)
- Baulasterklärung Rückbauverpflichtung Geflüchtete (Formular)
- Baulasterklärung Zuwegung (Formular)
Rechtsgrundlage(n)
- 8. VO-LBO
- BauGebVO
- § 83 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
- Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO) Tarifstelle 5.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Abstandsbaulast, Vereinigungsbaulast, Wegebaulast
Metainformation
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